Frank Markner, hier zum Zeitpunkt seines Amtsantritts, hat dem Personalrat der Beschäftigten in Technik und Verwaltung seit 2014 vorgestanden.
© RUB, Nelle

Stellungnahme Hochschulleitung bedauert Rücktritt des Personalratsvorstandes

Nach dem Rücktritt des Vorsitzenden des Personalrats geht es jetzt um die Handlungsfähigkeit des wichtigen Gremiums.

Der Vorsitzende des Personalrats der Beschäftigten in Technik und Verwaltung, Frank Markner, ist am 16. Januar 2020 von seinem Amt zurückgetreten. Auch zwei weitere Vorstandsmitglieder haben ihr Amt niedergelegt. Markner begründet seinen Rücktritt unter anderem damit, dass es „mit den Wahlen 2016 und einer daraus resultierenden Gremienzusammensetzung zunehmend schwieriger wurde, einer verantwortungsvollen Wahrnehmung des Wahlamtes im Sinne der Beschäftigten und im Sinne der RUB gerecht zu werden. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist zumindest mir mit einzelnen Personalratsmitgliedern nicht mehr möglich.“

Dazu gibt die Kanzlerin der RUB, Dr. Christina Reinhardt, die folgende Stellungnahme ab:

„Die Hochschulleitung bedauert sehr, dass der Vorsitzende des Personalrates der Ruhr-Universität Bochum von seinen Ämtern und Funktionen zurückgetreten ist. Die Zusammenarbeit mit dem Vorstand dieses wichtigen Gremiums war stets von gegenseitigem Vertrauen geprägt. Der Vorstand hat es verstanden, auch schwierige Themen zu einem vernünftigen Ergebnis zu bringen und plurale Meinungsgruppen zu einem fairen Dialog anzuhalten. Die Hochschulverwaltung hofft sehr, dass die Handlungsfähigkeit des Personalrates möglichst bald wiederhergestellt und der konstruktive Kurs der Interessensvertretung der Beschäftigten beibehalten wird.“

Wie geht es jetzt weiter?

Antworten auf die drei wichtigsten Fragen:

Wie ist das Prozedere, konnte ein neuer Vorstand aus den eigenen Reihen gefunden werden?
Nein. In der Sitzung am 16. Januar, geleitet von Harald Hönig, wurde beschlossen, bei der nächsten Sitzung des Personalrats am 23. Januar eine Wahl bezüglich des Vorsitzes abzuhalten.

Wird es Neuwahlen geben müssen?
Nicht notwendigerweise. Falls innerhalb einer Woche ein neuer Vorstand gefunden wird, wird die laufende Wahlperiode des Personalrats normal zu Ende geführt werden können.

Bei welchen Arbeitsprozessen ist derzeit mit Verzögerungen zu rechnen?
Bei allen mitbestimmungspflichten Angelegenheiten nach Paragraph 72 des Landespersonalvertretungsgesetzes – zum Beispiel Einstellungen, Höhergruppierungen, Laufbahnwechsel, Eingruppierung oder Weiterbeschäftigung – können Verzögerungen von maximal zwei Wochen entstehen.

Veröffentlicht

Freitag
17. Januar 2020
15:53 Uhr

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