Hochschulpolitik Wahlen für Senat und Fakultätsräte
Am 4. Juni wählen Studierende ihre Vertreter.
Studierende können am 4. Juni 2019 ihre Stimme für die Personen abgeben, die sie im Senat und dem Fakultätsrat vertreten sollen. Die Wahllokale der jeweiligen Fakultät sind von 9.30 bis 16.30 Uhr geöffnet.
Studierende, die keiner Fakultät angehören, wählen in der Universitätsverwaltung, Raum UV 3/366.
Alle Wahlbekanntmachungen und Wahlvorschläge gibt es online.
Wahlberechtigt sind alle eingeschriebenen RUB-Studierenden. Wissenschaftliche Mitarbeiter und Lehrkräfte für besondere Aufgaben sind von der Wahl der studentischen Vertreter ausgeschlossen.
Briefwahl beantragen
Bis zum 28. Mai 2019 können Studierende die Briefwahl online beantragen. Zugang zum Antragsformular bekommen sie mit ihrer Login-ID.
Wussten Sie schon, dass …