Wahlberechtigt sind alle eingeschriebenen RUB-Studierenden. © RUB, Marquard

Hochschulpolitik Wahlen für Senat und Fakultätsräte

Am 4. Juni wählen Studierende ihre Vertreter.

Studierende können am 4. Juni 2019 ihre Stimme für die Personen abgeben, die sie im Senat und dem Fakultätsrat vertreten sollen. Die Wahllokale der jeweiligen Fakultät sind von 9.30 bis 16.30 Uhr geöffnet.

Studierende, die keiner Fakultät angehören, wählen in der Universitätsverwaltung, Raum UV 3/366.

Alle Wahlbekanntmachungen und Wahlvorschläge gibt es online.

Wahlberechtigt sind alle eingeschriebenen RUB-Studierenden. Wissenschaftliche Mitarbeiter und Lehrkräfte für besondere Aufgaben sind von der Wahl der studentischen Vertreter ausgeschlossen.

Briefwahl beantragen

Bis zum 28. Mai 2019 können Studierende die Briefwahl online beantragen. Zugang zum Antragsformular bekommen sie mit ihrer Login-ID.

Wussten Sie schon, dass …

… die studentischen Vertreter im Senat und in den Fakultätsräten für ein Jahr gewählt werden? Die übrigen gewählten Mitglieder aus der Wissenschaft und Verwaltung haben eine Amtszeit von drei Jahren.

Veröffentlicht

Dienstag
11. Juni 2024
09:47 Uhr

Von

Katharina Gregor

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