Zur Gründung der neuen gemeinsamen Weiterbildungsgesellschaft wurde ein Letter of Intent unterzeichnet. Die Namen der Beteiligten stehen in der Infobox unten.
Neue Weiterbildungseinrichtung
Lebenslanges Lernen als Schlüssel zur Zukunft
Die Ruhr-Universität Bochum und die Technische Universität Dortmund setzen ein starkes Zeichen für lebenslanges Lernen. Gemeinsam gründen sie die „School of Advanced Professional Studies“.
Mit der soeben gegründeten „School of Advanced Professional Studies“ unterstreichen die Ruhr-Universität Bochum und die TU Dortmund die Bedeutung des Lernens in jeder Lebensphase. Gemeinsam schaffen sie eine zukunftsweisende Plattform für Weiterbildung und Innovation. Die neue Weiterbildungseinrichtung entsteht als gemeinnützige Gesellschaft (gGmbH) in Trägerschaft der Akademie der RUB gGmbH und der TU Dortmund. Die School of Advanced Professional Studies soll künftig ein breites Spektrum an Weiterbildungsangeboten bereitstellen und die Sichtbarkeit sowie die strategische Positionierung der beiden Universitäten am Weiterbildungsmarkt stärken.
Vernetzung von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft
„Wir werden mit dieser neuen Einrichtung eine Plattform schaffen, die nicht nur hochwertige Weiterbildungen anbietet, sondern auch die Vernetzung zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft fördert“, erklärt Prof. Dr. Kornelia Freitag, Prorektorin der RUB. Durch die Zusammenarbeit der RUB und der TU Dortmund entsteht eine starke Synergie, die es ermöglicht, gemeinsame Weiterbildungsangebote zu entwickeln und diese effizient zu vermarkten. „Die Gründung der School of Advanced Professional Studies ist ein wichtiger Schritt, um unsere Weiterbildungsangebote noch besser auf die Bedürfnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer abzustimmen und damit den universitären Wissenstransfer auf eine neue Stufe zu heben“, betont Prof. Dr. Wiebke Möhring, Prorektorin der TU Dortmund.
Weiterer Prozess und Qualitätssicherung
Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung der Weiterbildungsangebote und der organisatorischen Maßnahmen wird nach der Gründung der gGmbH von den Gesellschafterinnen gemeinsam erarbeitet. Dazu gehören auch die Gestaltung von Arbeitsprozessen und die Entwicklung eines Qualitätssicherungs-Konzepts.
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