Der RUB-Senatsvorsitzende Jörg Bogumil gehört zu den Initiatorinnen und Initiatoren. © RUB, Marquard

Wissenschaftszeitvertragsgesetz Die Corona-Novelle greift zu kurz

Gemeinsam machen sich die drei Senate der Universitätsallianz Ruhr für den wissenschaftlichen Nachwuchs stark.

Die Corona-bedingte Anpassung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes greift zu kurz. In einem gemeinsamen Brief an Bundesbildungsministerin Anja Karliczek sprechen sich die Senate der Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr) dafür aus, die Regelung auszuweiten. Betroffen seien weit mehr befristet beschäftigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte. Sie würden von der bisherigen Novelle nicht erfasst.

Zeitlich begrenzte Übergangsregelung

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz regelt die Befristung von Arbeitsverträgen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals. Es wurde aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation im Mai 2020 um eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung ergänzt, um für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Qualifizierungsphase Planungssicherheit zu schaffen. So verlängert sich rückwirkend ab 1. März bis 30. September 2020 die zulässige Höchstbefristungsdauer – allerdings nur für bestimmte Beschäftigungsverhältnisse, die in diesem Zeitraum bestehen.

Die Novelle erfasst zum Beispiel nicht

  • befristet Beschäftigte in Projekten, deren Finanzierung vom Projektträger nicht verlängert wird,
  • Beschäftigte, die andere Arbeitnehmer befristet vertreten, und
  • studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte, die häufig ihren Lebensunterhalt mit solchen Arbeitsverhältnissen finanzieren.

Doch auch für diese Gruppen sollten Arbeitsverträge verlängert werden können, wenn wegen etwaiger Betriebseinschränkungen in der Coronakrise Qualifikationsziele nicht wie vorgesehen erreicht oder das Studium nicht wie geplant abgeschlossen werden kann.

Weitere sechs Monate

Für eine etwaige Verlängerung der Gesetzesnovelle auch über den 30. September hinaus fordern die Initiatoren deshalb eine Ausweitung der Regelung. Die Entwicklung des Infektionsgeschehens in Deutschland lasse vermuten, dass die Verlängerung dieser Regelung um weitere sechs Monate in greifbare Nähe rücke. „Umso mehr sollte ihre Anwendung auch für wissenschaftliche Beschäftigte in auslaufenden Drittmittelprojekten und Verträgen nach Teilzeitbefristungsgesetz sowie für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte möglich sein“, so die Initiatoren.

Der Brief ist Ende September an das Bundesministerium für Bildung und Forschung geschickt worden. Für die drei Senate der Universitätsallianz Ruhr haben ihn die jeweiligen Vorsitzenden unterzeichnet:

  • Prof. Dr. Jörg Bogumil für die Ruhr-Universität Bochum
  • Prof. Dr. Lorenz Schwachhöfer für die Technische Universität Dortmund
  • Prof. Dr. Anja Steinbach für die Universität Duisburg-Essen

Als Initiative der UA Ruhr ist das Anliegen inzwischen auch an die Landesrektorenkonferenz NRW sowie an die bundesweite Hochschulrektorenkonferenz herangetragen worden, um weitere Fürsprecher zu gewinnen.

Die Universitätsallianz Ruhr

Seit 2007 arbeiten die Ruhr-Universität Bochum, die Technische Universität Dortmund und die Universität Duisburg-Essen unter dem Dach der UA Ruhr strategisch eng zusammen. Durch Bündelung der Kräfte werden die Leistungen der Partneruniversitäten systematisch ausgebaut. Unter dem Motto „gemeinsam besser“ gibt es inzwischen über 100 Kooperationen in Forschung, Lehre und Verwaltung. Mit mehr als 120.000 Studierenden und nahezu 1.300 Professorinnen und Professoren gehört die UA Ruhr zu den größten und leistungsstärksten Wissenschaftsstandorten Deutschlands.

Veröffentlicht

Donnerstag
08. Oktober 2020
09:43 Uhr

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