Gemeinsam mit den anderen Universitäten des Landes hat die Ruhr-Universität Bochum die Selbstverpflichtungserklärung zum Umgang mit Machtmissbrauch an Hochschulen unterzeichnet.
© RUB, Marquard

Selbstverpflichtungserklärung So gehen Hochschulen mit Machtmissbrauch um

Die Hochschulen des Landes verpflichten sich gemeinschaftlich dazu, ihre Präventions- und Hilfsangebote zu überprüfen, verbessern und verstärken. Jedwede Form von Machtmissbrauch wird aufs Schärfste verurteilt.

Die Landesrektorenkonferenz (LRK) hat am 26. September 2023 eine Selbstverpflichtungserklärung der nordrhein-westfälischen Hochschulen zum Umgang mit Machtmissbrauch öffentlich vorgestellt. Darin wird jedwede Form von Machtmissbrauch auf das Schärfste verurteilt. Hinweisen auf Machtmissbrauch soll entschlossen nachgegangen und entsprechende Vorfälle sollen konsequent geahndet werden. „Uns unserer Verantwortung und Fürsorgepflicht als Arbeitgeberinnen und Bildungsanbieterinnen bewusst, überprüfen, verbessern und verstärken wir permanent unsere Präventionsanstrengungen und Hilfsangebote, auch vor dem Hintergrund der zuletzt bekannt gewordenen Fälle“, heißt es darin.

„Für die Hochschulen des Landes ist die Selbstverpflichtungserklärung ein erster bedeutender Schritt hin zu einem gemeinsamen Verständnis, wie mit Fällen von Machtmissbrauch umzugehen ist und wie Betroffenen geholfen werden kann“, erläutert Prof. Dr. Martin Paul, Rektor der Ruhr-Universität Bochum. „Ziel muss es sein, daraus einheitliche Standards für den akademischen Raum abzuleiten und umzusetzen – analog zu den Regeln und Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis, die allgemein anerkannt und etabliert sind. Dafür werden wir uns mit der LRK weiter einsetzen.“

Prof. Dr. Isolde Karle, Prorektorin für Diversität, Inklusion und Talententwicklung, ergänzt: „Machtmissbrauch an Hochschulen wurde lange unterschätzt. Es ist wichtig, dass das Problem nun klar erkannt wird. Für die Ruhr Universität ist es essenziell, Betroffene von Machtmissbrauch zu ermutigen, sich dagegen zu wehren und sich an die entsprechenden Beratungsstellen, die zentralen Gleichstellungsbeauftragten oder auch die 2022 eingerichtete Antidiskriminierungsstelle zu wenden. Wir haben überdies ein starkes Netzwerk aus dezentralen Gleichstellungs- und Diversitätsbeauftragten, sodass es Ansprechpersonen überall auf unserem Campus gibt.“

Antidiskriminierungsrichtlinie und Kodex Freiheit und Vielfalt

Die Ruhr-Universität hat Anfang des Jahres 2023 eine Antidiskriminierungsrichtlinie verabschiedet, in der sie betont, dass die Universität für Diversität und Chancengleichheit steht und Wert auf einen diskriminierungsfreien Umgang am Arbeits- und Studienplatz legt. Dieses Selbstverständnis bringt der Kodex Freiheit und Vielfalt an der RUB auf den Punkt.

Wie die Ruhr-Universität auf diesem Handlungsfeld aufgestellt ist, zeigt diese Übersicht der Akteurinnen und Akteure, Strukturen, Aktionen und Projekte im Diversitätsportal.

Veröffentlicht

Dienstag
26. September 2023
15:46 Uhr

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