
Nicht auf Papier: Die Wahlen finden online statt.
Gremien
Wahlen für Senat und Fakultätsräte
Studierende wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter Ende Juni 2025.
Vom 23. Juni 2025, 12 Uhr, bis 25. Juni 2025, 12 Uhr, können Studierende ihre Vertreterinnen und Vertreter im Senat und den Fakultätsräten wählen. Die Wahl ist eine Online-Wahl. Den Link zum Wahlportal erhalten alle stimmberechtigten Studierende per E-Mail. Mit der LoginID kann sich ins entsprechende Wahl-Portal eingeloggt werden.
Während des Wahlzeitraumes steht im Wahlbüro, UV 3/340, ein Laptop zur Verfügung, für alle, die kein eigenes mobiles Gerät zum Wählen nutzen können oder möchten.
Weitere Informationen stehen auf der Wahl-Webseite.
Was macht der Senat?
Die Aufgaben des Senats sind durch das Hochschulgesetz NRW und die Verfassung der Ruhr-Universität geregelt. Hierzu gehören zum Beispiel die Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats, die Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht des Rektorats, Erlass und Änderung der Grundordnung sowie weiterer Rahmenordnungen und Satzungen der Hochschule oder die Prüfung des Jahresabschlusses. Der Senat hat 25 gewählte Mitglieder, davon sind vier Studierende.
Was macht ein Fakultätsrat?
Ein Fakultätsrat ist ein Gremium einer Fakultät, das sich aus gewählten Mitgliedern unterschiedlicher Gruppen (Studierende, Mitarbeitende, Hochschullehrende) dieser Fakultät zusammensetzt. Aufgaben des Fakultätsrates sind unter anderem die Wahl der Dekanin oder des Dekans, Entscheidung oder Beratung über die Verwendung von zum Beispiel Geld- und Sachmittel, Personal und Räumen der Fakultät, Entscheidungen über grundsätzliche Fragen der Forschung und Lehre der Fakultät.