Stefan Huster leitet den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie.
Ehrenamt
Stefan Huster vom Bundeskabinett berufen
Der Bochumer Jurist gehört der neu gebildeten Pflegestrukturkommission an. Deren Empfehlungen bilden die Grundlage einer Strukturreform in der Pflegeversicherung.
Prof. Dr. Stefan Huster wurde Mitte Oktober 2026 in die vom Bundeskabinett neu geschaffene Pflegestrukturkommission berufen. Die Empfehlungen der Kommission bilden die Grundlage einer Strukturreform der Pflegeversicherung, die zum 1. Juli 2027 in Kraft treten soll. Huster leitet an der Ruhr-Universität den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie.
Die interdisziplinär besetzte, 13-köpfige Kommission soll beispielsweise konkrete, umsetzbare Vorschläge zur kurz-, mittel- und langfristigen, nachhaltigen Stabilisierung der Finanzsituation der Pflegeversicherung vorlegen und dabei die Auswirkungen auf Beitragszahler, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, auf die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen sowie auf die Generationengerechtigkeit berücksichtigen. Ihre weiteren Aufgaben lauten:
- Analyse der Ausgabenentwicklung der sozialen Pflegeversicherung
- Empfehlung von Maßnahmen für eine nachhaltige und bedarfsgerechte Finanzierung
- Empfehlung von Maßnahmen für eine effizientere und bessere Pflegeversorgung
- Empfehlung von Maßnahmen zur besseren Verzahnung präventiver und rehabilitativer Angebote in der akutmedizinischen und pflegerischen Versorgung
Die Kommission arbeitet eng mit dem Bundesgesundheitsministerium zusammen, sie soll ihre Vorschläge bis spätestens Ende Januar 2027 vorlegen.