Im Herbst 2023 ist der Konflikt im Gazastreifen neu entflammt.
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GAZA-KONFLIKT Kritischer Diskurs ja, Antisemitismus nein

Die Ruhr-Universität Bochum versteht sich als Ort, an dem kontroverse Themen sachlich und respektvoll diskutiert werden können.

Im Kontext des Nahost-Konflikts finden derzeit weltweit Proteste statt, auch an vielen Universitäten. Mit großer Sorge sieht das Rektorat der Ruhr-Universität Bochum die Polarisierung der Diskussion rund um den Konflikt. Die Hochschulleitung betont: „Wir sehen es als unsere Pflicht, die Universität als Ort für eine sachliche Auseinandersetzung zu bewahren – auch zu kontroversen Themen. Dies beinhaltet den Schutz unserer Mitarbeitenden und Studierenden, die von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen. Jede Form von Antisemitismus ist jedoch eine rote Linie, deren Überschreitung wir nicht dulden werden.“

Mitglieder der Ruhr-Universität dürfen im Sinne der Versammlungs- und Meinungsfreiheit gegen die Kriegsführung der israelischen Regierung demonstrieren, egal ob als – angemeldete – Kundgebung oder in Form von einem offenen Brief. Dabei sind jedoch Grenzen einzuhalten: Die Demonstrationsformen müssen rechtskonform und frei von Diskriminierungen sein. Niemand darf sich bedroht fühlen, insbesondere jüdische Mitglieder der Ruhr-Universität nicht, auch nicht durch Parolen oder Forderungen.

Die Hochschulrektorenkonferenz hat dieses Thema eingehend besprochen und einstimmig die folgenden Punkte festgehalten:

  • Hochschulen sind Orte des kritischen Diskurses, des Dialogs und der (wissenschaftlichen) Auseinandersetzung. Offenheit der Teilnahme, die Begründung eingebrachter Argumente und ein im Kern wertschätzendes Miteinander sind dabei elementar. Teil dieses Prozesses können auch Proteste, Demonstrationen und Provokationen sein, sofern sie das Ziel der sachlichen Information, der Analyse und der Verständigung über Argumente verfolgen. Hochschulen nehmen dadurch die wichtige Aufgabe der Versachlichung von Debatten und der Demokratiebildung für die Gesellschaft wahr.
  • Sobald diese Grundsätze nicht eingehalten werden und dadurch der reguläre Hochschulbetrieb beeinträchtigt wird oder strafbare Handlungen vorliegen oder erkennbar drohen, üben die Hochschulen ihr Hausrecht aus und erstatten regelmäßig Anzeige. Die Hochschulen erwarten, dass Bundes- und Landespolitik ihnen für dieses Vorgehen Vertrauen entgegenbringen.
  • In der Presse und den sozialen Medien werden in diesem Zusammenhang einzelne Wissenschaftler*innen und Hochschulleitungen an den Pranger gestellt. Dieses Vorgehen ist inakzeptabel, es macht eine gesellschaftliche Auseinandersetzung und ggf. flankierende presserechtliche Maßnahmen notwendig.

Das Rektorat der Ruhr-Universität Bochum teilt diese Position voll und ganz. „Wir sind zutiefst erschüttert über das Leid, das die Menschen in der Nahost-Region ertragen müssen, und versuchen auf vielfache Weise, mit den besonderen Herausforderungen unserer zunehmend polarisierten Welt umzugehen. Zugleich appellieren wir an alle unsere Mitglieder, jede Form der inhaltlichen Auseinandersetzung sachlich, kritisch und friedlich zu führen“, so die Hochschulleitung.

Antidiskriminierungsstelle der RUB

Im Fall von konkreten Problemen oder Beratungswünschen steht den Mitgliedern der Ruhr-Universität Bochum die Antidiskriminierungsstelle zur Verfügung.

Veröffentlicht

Donnerstag
16. Mai 2024
08:28 Uhr

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