Die Rückmeldung ist fristgerecht, wenn der Sozialbeitrag rechtzeitig auf dem Konto der RUB eingegangen ist. © RUB, Marquard

Sozialbeitrag Die Rückmeldefrist beginnt

Alle Studierenden müssen sich bis zum 31. August für das Wintersemester 2021/22 rückmelden.

Ab dem 1. Juli 2021 läuft die Rückmeldung für das kommende Wintersemester 2021/22. Bis zum 31. August haben alle bereits eingeschriebenen Studierenden Zeit, sich rückzumelden. Dafür müssen sie den Sozialbeitrag in Höhe von 336,50 Euro fristgerecht überweisen. Für neue Studierende gelten andere Fristen, die sie bei ihrer Einschreibung erfahren.

Informationen für die Überweisung stehen im E-Campus bereit und müssen individuell abgerufen werden. Ein Lastschriftverfahren gibt es nicht.

So setzt sich der Sozialbeitrag zusammen

Wie bereits im Sommersemester entfällt der bisherige Beitrag von 1 Euro für die Theaterflat des Schauspielhauses Bochum.

Veröffentlicht

Dienstag
29. Juni 2021
09:03 Uhr

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