Sozialbeitrag Die Rückmeldefrist beginnt
Alle Studierenden müssen sich bis zum 31. August für das Wintersemester 2021/22 rückmelden.
Ab dem 1. Juli 2021 läuft die Rückmeldung für das kommende Wintersemester 2021/22. Bis zum 31. August haben alle bereits eingeschriebenen Studierenden Zeit, sich rückzumelden. Dafür müssen sie den Sozialbeitrag in Höhe von 336,50 Euro fristgerecht überweisen. Für neue Studierende gelten andere Fristen, die sie bei ihrer Einschreibung erfahren.
Informationen für die Überweisung stehen im E-Campus bereit und müssen individuell abgerufen werden. Ein Lastschriftverfahren gibt es nicht.
So setzt sich der Sozialbeitrag zusammen
So setzt sich der Sozialbeitrag zusammen
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