Zu viele Menschen oder fehlende technische Hilfsmittel: Manche Studierende brauchen andere Prüfungsbedingungen, um ihre Leistung ohne Nachteile erbringen zu können. © RUB, Marquard

Nachteilsausgleich Prüfungen barrierefrei gestalten

Eine neue Stelle hilft Lehrenden, die für ihre Studierenden mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen einen Nachteilsausgleich umsetzen.

Eine Klausur schreiben in 60 Minuten in einem Hörsaal mit vielen Stufen: Manche Studierende können an solchen Prüfungssituationen nicht teilnehmen. Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen haben einen rechtlichen Anspruch darauf, dass die Prüfungssituation für sie so angepasst wird, dass sie ohne Nachteile ihre Kompetenzen nachweisen können.

Um diesem Nachteilsausgleich nachzukommen, bekommen Lehrende jetzt Unterstützung von der Kontaktstelle barrierefreie Prüfungen (KoBaP).

Inklusive Hochschule

KoBap ist Teil des Förderprogramms „Inklusive Hochschule“, mit dem das Land Nordrhein-Westfalen die Barrierefreiheit von Studium und Lehre fördert.

Studierende können sich im Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter (BZI) zur Antragsstellung für den Nachteilsausgleich beraten und begleiten lassen. Gemeinsam führen BZI und Studierende aus, welche Maßnahmen für die Prüfung erforderlich sind.

Zusammen mit einem Attest, das bestätigt, dass diese Maßnahmen für die betreffende Person erforderlich sind, geht der Antrag dann an den Prüfungsausschuss.

Nachdem die studentische Person die Bestätigung des Prüfungsausschusses erhalten hat, legt die Person die Bestätigung den Lehrenden vor, die für die betreffende Prüfung zuständig sind. Die Lehrenden erfahren dabei nur von den notwendigen Maßnahmen, nicht aber die zugrundeliegende Diagnose.

Hilfe für Lehrende

Wenn ein Nachteilsausgleich gewährt wird, werden die fachlichen Anforderungen an den Prüfling nicht verringert, sondern es wird sichergestellt, dass er die Prüfungsleistungen in bedarfsgerechter Form ablegen kann.

Bisher mussten die Lehrenden sich an dieser Stelle selbst darum kümmern, die erforderliche Technik, passende Räumlichkeiten, entsprechendes Mobiliar und alle weiteren Maßnahmen, die für den Prüfling erforderlich sind, zu organisieren. Mit unterschiedlichen Ansprechstellen unter anderem, zum Beispiel bei IT.SERVICES und dem Dezernat 5, kann das mit erheblichem Aufwand verbunden sein.

KoBaP berät und unterstützt die Lehrenden nun bei dieser Koordinierung.

Studierende informieren

Nicht abnehmen kann KoBaP den Lehrenden hingegen, dass sie die Studierenden über die Möglichkeit des Nachteilsausgleich informieren, damit diese ihn in Anspruch nehmen können. Allerdings steht KoBaP den Lehrenden auch hierbei zur Seite und bietet unter anderem Informationsmaterial im Serviceportal an.

Veröffentlicht

Dienstag
16. August 2022
12:28 Uhr

Von

Tabea Steinhauer (tst)

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