Fachtagung Gesundheitssicherheitsrecht in Zeiten von Corona
Das Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht hat Forschende und Politiker zu einer Diskussion geladen.
Die Corona-Pandemie hat weltweit Rechtssysteme auf allen Ebenen herausgefordert. Dementsprechend werden zurzeit weitreichende Reformoptionen auf internationaler, nationaler, regionaler und kommunaler Ebene diskutiert. Nach eineinhalb Jahren der Pandemie wollte das Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht der Ruhr-Universität Bochum (RUB) jetzt Bilanz ziehen und hat für den 10. November 2021 zu einer Fachtagung eingeladen.
Die Tagung widmete sich folgenden Fragen: Wo hat die Pandemie strukturelle und organisatorische Defizite im Völkergesundheitsrecht und in den Systemen von Grundgesetz und Verwaltungsrecht offenbart, die es nach der Pandemie zu adressieren gilt? Was sind die Konturen dieses alle drei Ebenen umfassenden Gesundheitssicherheitsrechtes?
Namhafte Vortragende
Zu den Vortragenden gehörten neben namhaften Forschenden auch mehrere Beamte der nordrhein-westfälischen Landesregierung, unter ihnen der Staatssekretär im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Dr. Jan Heinisch, der Leiter der Rechtssetzung Pandemiebewältigung im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Markus Leßmann, sowie der Beauftragte für Informationstechnik der Landesregierung im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke.
In seinem Grußwort für die Landesregierung betonte Staatssekretär Heinisch, dass es jetzt darum gehe, rechtswissenschaftliche Erkenntnisse der Pandemiebewältigung in verwertbare Handlungsempfehlungen umzusetzen. Bei der künftigen Ausgestaltung des Rechtsrahmens könne die Rechtswissenschaft einen wichtigen Beitrag leisten, etwa im Hinblick auf das Kompetenzgefüge von Bund, Ländern und Kommunen, die Rolle der Gefahrenabwehr, die Versorgung von lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen oder die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Kommunen.