Wissensnetzwerk Kirchliche Einrichtungen im europäischen Recht
Juristen und Theologen blicken auf die weitreichenden Konsequenzen der jüngsten Rechtsprechung aus Luxemburg.
Das Institut für Kirchliches Arbeitsrecht der Ruhr-Universität Bochum (RUB) lädt gemeinsam mit der Evangelisch-Theologischen Fakultät, der Katholisch-Theologischen Fakultät sowie der Juristischen Fakultät zu einer bisher einzigartigen Veranstaltung ein. Sie bringt theologische und juristische Gedanken zusammen und ermöglicht so einen fachübergreifenden Austausch. Zusammen mit beiden Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden sprechen sie über die weitreichenden Konsequenzen aus der aktuellen europäischen Rechtsprechung.
Die Veränderungen, die sich vor allem aus zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2018 ergeben – „Egenberger“ und „Chefarzt“ – werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für kirchliche Einrichtungen erheblich prägen und bestimmen. Das gilt für die Frage, wer in den Einrichtungen tätig werden darf, ebenso wie für die Frage, welche Anforderungen die Einrichtungen an ihre Mitarbeitenden stellen dürfen. Damit geht es darum, mit welcher Identität und mit welchem Profil kirchliche Einrichtungen arbeiten und ihre besondere Stellung in Gesellschaft und Rechtsordnung behaupten können.
Creating Knowledge Networks
Initiiert vom Institut für kirchliches Arbeitsrecht der RUB schließen sich Theologen und Rechtswissenschaftler zu einem Wissensnetzwerk zusammen, um einen fachübergreifenden Austausch zu ermöglichen. Das ist ein gelebtes Beispiel für die Strategie der RUB: Creating Knowledge Networks. Auf diese Weise besteht erstmals die Chance, gemeinsam mit allen drei Fachrichtungen sowie beiden Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden über die weitreichenden Konsequenzen aus der Neuentwicklung der Rechtsprechung nachzudenken.