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Newsportal - Ruhr-Universität Bochum

Überweisungsformular
Nicht vergessen: jetzt für das Sommersemester zurückmelden
© RUB, Marquard
Frist verlängert

Für das neue Semester zurückmelden

Bis zum 8. März muss der Sozialbeitrag überwiesen sein.

Update 27. Februar 2019

Die E-Campus-Arbeitsplätze funktionieren wieder.

Die Fristverlängerung bis zum 8. März 2019 bleibt bestehen.

Update 26. Februar 2019

Wegen der technischen Probleme mit E-Campus hat das Studierendensekretariat die Rückmeldefrist verlängert. Bis zum 8. März 2019 haben Studierende nun Zeit, ihren Sozialbeitrag zu überweisen.

Das Studierendensekretariat hat alle Personen, die bislang noch keine Überweisung getätigt haben, per E-Mail an ihre RUB-E-Mailadresse informiert. In dieser E-Mail finden die Studierenden Informationen zur Höhe des Sozialbeitrags sowie die nötigen Überweisungsdaten.

Auch die Beurlaubung ist noch bis zum 8. März 2019 möglich. Der vorher zu überweisende Sozialbeitrag ändert sich in diesem Fall, IBAN und Verwendungszweck bleiben gleich. Weitere Informationen zur Beurlaubung stehen auf der Webseite des Studierendensekretariats.

Wer aktuell keinen Zugriff auf sein Postfach hat, sollte es im Laufe des Mittwochs (27.2.) erneut versuchen. Bis dahin sollen die Umverkabelungsarbeiten im Datacenter abgeschlossen und alle Mailboxen wieder erreichbar sein.

Update 25. Februar 2019

Seit dem 20. Februar 2019 gibt es technische Probleme mit dem E-Campus. Inzwischen ist es laut E-Campus-Helpdesk wieder möglich, die Überweisungsdaten für die Rückmeldung über einen privaten Rechner aufzurufen.

Es bestehen noch technische Störungen bei den E-Campus-Arbeitsplätzen auf dem RUB-Campus. Übergangsweise gibt es deshalb E-Campus-Arbeitsplätze im Gebäude IA, Etage 0, Raum 158-79. Dort ist allerdings kein Drucker vorhanden.

Für weitere Rückfragen können sich Studierende an den E-Campus-Helpdesk wenden.

Ursprüngliche Nachricht

Studierende, die bereits an der RUB eingeschrieben sind, müssen sich bis zum 28. Februar 2019 für das Sommersemester 2019 zurückmelden. Die Rückmeldung ist seit dem 14. Januar möglich, sie ist nur dann abgeschlossen, wenn der vollständige Sozialbeitrag an die RUB überwiesen wurde.

Für das nächste Semester beträgt dieser 333,38 Euro. Darin enthalten sind 110,00 Euro für das Akafö, 19,50 Euro für den Asta und 203,88 Euro für das Semesterticket.

Überweisungstool im E-Campus

Rückmeldungen nach dem 28. Februar sind zwar möglich, dafür fällt allerdings eine Verspätungsgebühr von 10 Euro an. Die kompletten Überweisungsinformationen kann jeder Studierende mit dem Überweisungstool im E-Campus abrufen. Es gibt kein Lastschriftverfahren.

Angeklickt
  • Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Rückmeldung
  • Webseite vom Studierendensekretariat
Veröffentlicht
Mittwoch
16. Januar 2019
09.15 Uhr
Von
Ines Maria Eckermann
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