IT-Services recommends that all users set up two-factor authentication via Smartphone. © RUB, Marquard

IT.Services Ab Mai 2022 keine Chipkarte mehr

Am 23. Mai endet die Übergangsfrist. Dann funktioniert ausschließlich die Zwei-Faktor-Authentifizierung per Smartphone. Auch beim E-Campus.

Update vom 4.5.2022

Am 23. Mai endet die Übergangsfrist und die Ära der Chipkarte an der RUB geht endgültig zu Ende und die Authentifizierung per Chipkarte ist nicht mehr möglich. Momentan informiert IT.SERVICES alle RUB-Mitglieder, die ihre RUB-LoginID bisher noch nicht auf die neue Authentifizierung umstellt haben. IT.SERVICES informiert zudem in einer aktuellen Meldung; siehe Infobox unten in der Originalmeldung.

Ursprüngliche Meldung

Ab Mai 2022 kann die Chipkarte für die Authentifizierung bei E-Campus und dem Identity-Management-Portal nicht mehr genutzt werden. Daher empfiehlt IT-Services, dass alle Nutzerinnen und Nutzer die Zwei-Faktor-Authentifizierung per Smartphone einstellen. Und das möglichst bald, denn die aktuellen Chipkartenzertifikate können ab Ende Dezember 2021 nicht mehr aktualisiert werden.

Die Authentifizierung per Smartphone ist für Studierende schon seit August 2020 möglich und für Beschäftigte seit August 2021. Bisher war die Einstellung optional und wird mit dem Auslaufen der Chipkarte zum Standard.

Die häufigsten Fragen und Antworten zur Zwei-Faktor-Authentifizierung per Smartphone gibt es auf der IT.SERVICES-Webseite. Dort steht auch, wie die Methode richtig eingerichtet wird und welche Alternative es gibt, wenn die Nutzerin oder der Nutzer kein Smartphone besitzt.

Download hochauflösender Bilder
Der Download der gewählten Bilder erfolgt als ZIP-Datei. Bildzeilen und Bildnachweise finden Sie nach dem Entpacken in der enthaltenen HTML-Datei.
Nutzungsbedingungen
Die Verwendung der Bilder ist unter Angabe des entsprechenden Copyrights für die Presse honorarfrei. Die Bilder dürfen ausschließlich für eine Berichterstattung mit Bezug zur Ruhr-Universität Bochum verwendet werden, die sich ausschließlich auf die Inhalte des Artikels bezieht, der den Link zum Bilderdownload enthält. Mit dem Download erhalten Sie ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Berichterstattung. Eine weitergehende Bearbeitung, die über das Anpassen an das jeweilige Layout hinausgeht, oder eine Speicherung der Bilder für weitere Zwecke, erfordert eine Erweiterung des Nutzungsrechts. Sollten Sie die Fotos daher auf andere Weise verwenden wollen, kontaktieren Sie bitte redaktion@ruhr-uni-bochum.de

Veröffentlicht

Mittwoch
08. Dezember 2021
08:57 Uhr

Teilen