Vom 1. Juni bis zum 31. August können Studierende bundesweit im öffentlichen Personennahverkehr fahren. © RUB, Marquard

9-Euro-Ticket Für drei Monate den Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen

Die Differenz zum 9-Euro-Ticket wird mit dem nächsten Sozialbeitrag verrechnet.

Das 9-Euro-Ticket gilt auch für Studierende der RUB. Denn der zu viel gezahlte Anteil am Semesterticket wird bei der Rückmeldung zum Wintersemester 2022/2023 mit dem Sozialbeitrag verrechnet. Außerdem wird der Geltungsbereich des Semestertickets entsprechend dem Geltungsbereich des 9-Euro-Tickets angepasst.

Vom 1. Juni bis zum 31. August 2022 können Studierende bundesweit im öffentlichen Personennahverkehr fahren. Das Semesterticket gilt dann in Bussen, Straßenbahnen, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpressen in der 2. Klasse. Der Fernverkehr und private Anbieter wie zum Beispiel FlixTrain sind ausgeschlossen.

Rückerstattung bei Exmatrikulation

Im Falle einer Exmatrikulation kann die Differenz zwischen Semesterticketbeitrag und 9-Euro-Ticket auf Antrag beim Asta erstattet werden.

Weitere Fragen und Antworten rund um das 9-Euro-Ticket und die Rückerstattung gibt es auf der Webseite des Asta.

Veröffentlicht

Montag
23. Mai 2022
12:20 Uhr

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