Mit dem Sozialbeitrag werden AKAFÖ, AStA und das Deutschland-Semesterticket finanziert.

© RUB, Marquard

Wintersemester 2026/27

4 Dinge, die Studierende zur Rückmeldung wissen müssen

Die Rückmeldefrist für das Wintersemester 2026/27 läuft.

Vor jedem neuen Semester grüßt das Murmeltier: Wer weiterstudieren möchte, muss rechtzeitig den Sozialbeitrag überweisen. 

Die wichtigsten Infos im Kurzüberblick:

1. Frist beachten

Bis zum 28. August 2026 müssen Studierende den Sozialbeitrag an die Ruhr-Universität überweisen. Bis dahin sollte der Betrag auf dem Konto der Uni eingegangen sein. Deshalb sollte die Überweisung rechtzeitig in Auftrag gegeben werden, um eine Verspätungsgebühr zu vermeiden.

2. Den Sozialbeitrag vollständig zahlen

Der Sozialbeitrag für das Wintersemester 2026/27 beträgt 380 Euro. Darin enthalten sind das Semesterticket (226,80 Euro) und Beiträge für das AKAFÖ (130 Euro) und den AStA (23,20 Euro).

3. Verwendungszweck nutzen

Die persönlichen Daten zur Überweisung stehen in eCampus (Menüpunkt „Finanzen“, dann „Hinweise zur Zahlung des Sozialbeitrags“). Bitte geben Sie unbedingt Ihren persönlichen Verwendungszweck an, damit Ihre Zahlung automatisch zugeordnet werden kann!

4. Erfolg überprüfen

Ob die Rückmeldung erfolgt ist, lässt sich ebenfalls in eCampus überprüfen. Ein paar Tage nach der Überweisung sollte sich die neue Studienbescheinigung für das Wintersemester abrufen lassen.

Veröffentlicht

Dienstag
14. Juli 2026
12:37 Uhr

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