Coronavirus Die RUB ist vorbereitet
Ein Stab aus Expertinnen und Experten beobachtet die Lage und könnte im Ernstfall schnell handeln. Mittlerweile haben sich die Ereignisse bekanntlich überschlagen. Lesen Sie bitte das aktuelle Update.
Update vom 18.3.2020
Da sich die Ereignisse in den vergangenen Tagen überschlagen haben, konnten wir diesen Artikel nicht wie gewohnt pflegen. Die aktuellen Informationen für alle RUB-Angehörigen finden Sie auf Deutsch hier und auf Englisch hier.
Update vom 13.3.2020, 16.45 Uhr
Für das vor knapp zwei Stunden veröffentlichte FAQ liegen bereits erste Ergänzungen vor: Der Hochschulsport sagt alle Kurse ab und das Akafö stellt die Selbstbedienung in der Mensa ein.
Update vom 13.3.2020, 15 Uhr
Der Start der Vorlesungszeit wurde um zwei Wochen auf den 20. April 2020 verschoben. Über alle anderen neuen Entwicklungen zu Corona informieren wir fortan in einem tagesaktuellen FAQ. Da diese Meldung noch immer häufig angeklickt wird, verweisen wir an dieser Stelle mittels Update auf die jeweiligen Neuerungen im FAQ.
Update vom 13.3.2020, 10 Uhr
Zurzeit überschlagen sich die Ereignisse, deshalb tagt der Krisenstab. Sobald uns die Resultate vorliegen, werden wir Sie darüber auf einer neuen Seite informieren. Den Link zu dieser neuen Seite veröffentlichen wir auch hier.
Update vom 12.3.2020
An der RUB wurden die ersten Veranstaltungen abgesagt, darunter der Tag der offenen Tür am 27. März, der Girls’ und Boys’ Day am 26. März sowie Veranstaltungen im Blue Square.
Update vom 10.3.2020
Mittlerweile gilt laut Robert-Koch-Institut nicht nur Südtirol, sondern ganz Italien als internationales Risikogebiet. Für Rückkehrer aus Italien gelten die unten aufgeführten Verhaltensregeln und -empfehlungen.
Update vom 6.3.2020, 14.30 Uhr
Das Robert-Koch-Institut erklärt Südtirol (Provinz Bozen) in der Region Trentino zum Risikogebiet. In der noch laufenden Ski-Saison ist das ein besonders beliebtes Reise- und Urlaubsziel. Für Rückkehrer aus Südtirol gelten die unten aufgeführten Verhaltensregeln und -empfehlungen.
Update vom 6.3.2020, 8.30 Uhr, zum ersten Corona-Fall in Bochum
Was würde passieren, wenn der erste Corona-Fall an der Uni aufträte? Der Krisenstab der RUB würde die Lage jeweils tagesaktuell neu bewerten. Die Ermittlung der Kontaktpersonen einer infizierten Person wird durch das Gesundheitsamt initiiert. Alle Kontaktpersonen bleiben 14 Tage zu Hause. Kontaktpersonen von Kontaktpersonen gelten als unbedenklich.
Das städtische Informationstelefon für Bochum ist unter der Rufnummer 0234 910 5555 täglich von 8 bis 18 Uhr zu erreichen. Dort werden alle Fragen zu Vorsichtsmaßnahmen und Verhaltensregeln beantwortet.
Update vom 3.3.2020 zur Durchführung von Prüfungen, Klausuren und Lehrveranstaltungen
Gemäß den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts fallen die oben genannten Veranstaltungsarten nach heutigem Stand weder unter die Kategorie „Massenveranstaltungen“, noch betreffen sie eine Zielgruppe besonders vorbelasteter Personen. Daher können diese Veranstaltungen zum jetzigen Zeitpunkt wie geplant stattfinden. Ansonsten gilt zu diesem Thema das Update vom 28.2.
Eine Übersicht zu den allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlungen für Großveranstaltungen finden Sie hier.
Update vom 28.2.2020
Was sollte bei Veranstaltungen an der RUB beachtet werden?
Da es zahlreiche Anfragen zum Thema Veranstaltungen an der RUB gibt, folgen nun entsprechende Empfehlungen:
Vor der Veranstaltung sollte man Aushänge über die persönlichen Hygienemaßnahmen, auch zum Thema Händeschütteln, ausdrucken und aushängen. Darüber hinaus sollte man für eine ausreichende Ausstattung der Sanitärräume mit Flüssigseife und Papierhandtüchern sorgen und gegebenenfalls Nachschub während der Veranstaltung organisieren.
Zu Beginn der Veranstaltung bitte darauf hinweisen, dass wegen häufiger Atemwegsinfektionen, aber auch wegen der aktuellen Coronavirus-Situation, auf das Händeschütteln verzichtet werden soll und die ausgehängten Hygieneempfehlungen einzuhalten sind.
Außerdem könnte darüber nachgedacht werden, Personen mit Atemwegserkrankungen zu bitten, die Veranstaltung zu verlassen.
Am Ende dieses Artikels finden Sie deutsch-englische Vorlagen für die Aushänge.
Ursprüngliche Meldung
Am 26. Februar 2020 hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erstmals vom möglichen Beginn einer Corona-Epidemie in Deutschland gesprochen. Praktisch zeitgleich wurden in NRW erste Erkrankungen festgestellt. Die Hochschulleitung reagiert auf diese neue Lage und bereitet sich vor.
Die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen an der RUB richten sich nach den aktuellen Empfehlungen der Gesundheitsbehörden und werden im Newsportal regelmäßig der Situation angepasst. Entsprechende Updates werden diesem Artikel mit Datum vorangestellt.
Welche Maßnahmen ergreift die RUB?
Die RUB ist vorbereitet und handlungsfähig. Sie hat einen Krisenstab eingerichtet, der die Lage genau beobachtet und tagesaktuell entscheidet, welche Maßnahmen getroffen werden müssen – dazu könnten Änderungen der Kommunikationswege gehören (zum Beispiel keine persönlichen Beratungssprechstunden mehr), Absagen von universitären Veranstaltungen bis hin zur Schließung von Teilen oder sogar der gesamten Universität.
Der Stab empfiehlt, dass Dienst- oder Servicestellen mit intensiven Beratungstätigkeiten abklären sollten, ob und inwieweit persönliche Kontakte vermieden und durch telefonische oder elektronische Kommunikation ersetzt werden können. Die Beschäftigten in diesen Dienststellen sollten sorgfältig auf die Einhaltung der persönlichen Hygienemaßnahmen achten. Dies gilt besonders für Personen mit chronischen Vorerkrankungen und geschwächtem Immunsystem.
An wen kann ich mich wenden, wie funktioniert die Meldekette an der RUB?
Wer Kenntnis über einen Erkrankungsfall durch das neuartige Coronavirus bei Beschäftigten oder Studierenden der RUB erhält, meldet sich bitte umgehend bei der Stabsstelle Arbeitsmedizin und Sozialberatung (Telefon 0234 32 24400 oder per Mail).
Personen mit individuellen Fragen, zum Beispiel aufgrund vorbestehender chronischer Erkrankungen, können sich ebenfalls an die Stabsstelle Arbeitsmedizin und Sozialberatung wenden.
Wie kann ich mich selbst am besten schützen?
Die Einhaltung persönlicher Hygienemaßnahmen ist sehr wichtig. Konkret:
- Falls möglich, zu anderen Personen einen Abstand von einem bis anderthalb Metern einhalten.
- Händeschütteln vermeiden.
- Hände regelmäßig und gründlich mit (Flüssig-)Seife waschen, insbesondere vor dem Essen, vor Medikamenten- und Kosmetika-Anwendungen sowie nach dem Nachhause-Kommen, Kontakt mit Kranken, Naseputzen, Husten und Niesen sowie nach dem Toilettengang.
- Berühren des eigenen Gesichts (Mund, Nase, Augen) mit ungewaschenen Händen vermeiden.
- Einhalten der Husten- und Niesetikette, das heißt Abstand von anderen Personen halten und sich wegdrehen und in die Armbeuge oder ein Einmaltaschentuch niesen oder husten. Das Taschentuch danach entsorgen und anschließend gründlich die Hände waschen.
- Das Desinfizieren der Hände sollte nur in begründeten Fällen erfolgen. Dies sind zum Beispiel Tätigkeiten im Gesundheitsdienst, in Laboratorien oder bei Kontakt mit kranken Personen.
Was muss ich bei Auslandsreisen beachten?
Bis auf Weiteres werden an der RUB keine Auslandsdienstreisen nach China, Norditalien, Südkorea oder in den Iran genehmigt. Es wird empfohlen, bereits geplante Auslandsdienstreisen in diese Länder nicht anzutreten.
Generell sollte die regionale Ausbreitung des neuartigen Coronavirus am Reiseziel beachtet werden. Von Reisen in Risikogebiete wird dringend abgeraten. Nicht unbedingt notwendige Reisen in benachbarte Regionen von Risikogebieten sollten ebenfalls unterbleiben.
Risikogebiete für das neuartige Coronavirus sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann. Die aktuellen Risikogebiete sind auf dieser Webseite des Robert-Koch-Instituts aufgeführt.
Was muss ich nach der Rückkehr von einer Reise beachten?
Als Risikopersonen für die Übertragung des neuartigen Coronavirus gelten Personen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem der oben genannten Risikogebiete aufgehalten haben und/oder Personen, die in diesem Zeitraum Kontakt mit Personen hatten, die an dem neuartigen Coronavirus erkrankt sind.
Diese Risikopersonen sollen sich umgehend nach der Rückkehr telefonisch beim zuständigen Gesundheitsamt am Wohnort melden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes koordinieren dann alle notwendigen medizinischen Maßnahmen. Auf jeden Fall müssen Risikopersonen nach ihrer Rückkehr oder dem Kontakt zu einer an dem neuartigen Coronavirus erkrankten Person für 14 Tage der RUB fernbleiben. Auch andere Kontakte im persönlichen Bereich sollten in dieser Zeit so gering wie möglich gehalten werden. Hiervon betroffene Beschäftigte der RUB sollen telefonisch oder per Mail Kontakt mit ihren Vorgesetzten aufnehmen, um abzustimmen, ob und wie gearbeitet werden kann – zum Beispiel im Homeoffice. Betroffene Studierende werden gebeten, telefonisch oder per E-Mail mit dem Studiendekanat ihrer Fakultät Kontakt aufzunehmen.
Reiserückkehrer aus China, Norditalien, Südkorea oder dem Iran sollten für 14 Tage möglichst ihre beruflichen und privaten Kontakte geringhalten und die persönlichen Hygienemaßnahmen strikt beachten. Sofern innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr Krankheitssymptome wie Fieber, Husten und Atembeschwerden auftreten, sollten sie sich unter Hinweis auf die Reise telefonisch bei einem Arzt melden, um mit diesem das weitere Vorgehen abzuklären. Sollte der Arzt keine Hilfe anbieten, sollte telefonisch Kontakt mit dem örtlichen Gesundheitsamt aufgenommen werden. Keinesfalls sollte ohne vorherige telefonische Absprache eine Arztpraxis oder eine Krankenhausambulanz aufgesucht werden, da dadurch möglicherweise andere Personen angesteckt werden könnten. Bis zur Klärung, ob eine Corona-Infektion vorliegt, müssen die erkrankten Personen zu Hause bleiben und alle nicht unbedingt notwendigen Kontakte zu anderen Personen vermeiden.
Bei schweren Krankheitssymptomen muss der Rettungsdienst über die Notfall-Telefonnummer 112 gerufen werden. Beim Telefonat mit dem Rettungsdienst ist auf den möglichen Kontakt mit dem neuartigen Coronavirus sowie die vorliegenden gesundheitlichen Beschwerden hinzuweisen.