Darstellung der Klimaveränderung für die Nord- und Südhalbkugel der Erde

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DFG-Forschungsgruppe

Transformatives Klimarecht: Raum – Zeit – Gesellschaft

Prof. Dr. Andreas Löschel von der Ruhr-Universität Bochum ist beteiligt an der neuen Forschungsgruppe, die die Deutsche Forschungsgemeinschaft in den kommenden vier Jahren mit knapp vier Millionen Euro fördert. 

Auf welchen Wegen kann Klimaneutralität erreicht werden? Diese Frage möchten die Mitglieder der neuen Forschungsgruppe „Transformatives Klimarecht: Raum – Zeit – Gesellschaft“ beantworten. Koordiniert wird die Gruppe an der Universität Bremen. Beteiligt sind Forschende der Universitäten Freiburg, Greifswald, Bochum, Bonn sowie der Technischen Universität Darmstadt und der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg. 

Wie sich das Recht verändert

Um Klimaneutralität zu erreichen, ist es nötig, dass Wirtschaft und Gesellschaft durch das Recht transformiert werden. „Die zentrale These des Forschungsvorhabens ist, dass der Transformationsprozess, der durch das Recht angestoßen wird, auch das Recht selbst in seinen Grundannahmen und Denkstilen verändert“, sagt Claudio Franzius, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bremen. 

Die Forschenden kommen aus vielfältigen Wissenschaftsgebieten, von der Rechtswissen-schaft über die Politikwissenschaft bis zur Ökonomie. Entsprechend dem Titel der For-schungsgruppe untersuchen sie das transformative Klimarecht unter den Überschriften „Raum“, „Zeit“ und „Gesellschaft“. In den Teilprojekten zum „Raum“ beschäftigen sie sich damit, wie globale Klimaziele wie das Paris-Abkommen durch lokale und föderale Akteure umgesetzt werden können – global, in Europa und Deutschland. Dabei geht es unter anderem um die Frage, welche Herausforderungen sich für die Umsetzung der Klimaziele durch den deut-schen Föderalismus ergeben.

Die Teilprojekte zur „Zeit“ befassen sich mit der Rolle des Rechts in der Klima- und Ressour-cenpolitik auf europäischer und nationaler Ebene. Dabei geht es zum einen um die Frage, wie europäisches Klimaschutzrecht mit dem Ziel der Dekarbonisierung ökologische und soziale Kosten auf zukünftige Generationen und den Globalen Süden verlagert. Zum anderen nehmen die Forschenden das deutsche Klimaschutzgesetz in den Blick und zeigen, wie es als „Schar-nier“ zwischen abstrakten Klimazielen und konkreten Maßnahmen fungiert. Verbunden damit ist die Frage, inwiefern es als eine Rechtsschicht zwischen Verfassung und Gesetz zu verste-hen ist.

In den Teilprojekten zur „Gesellschaft“ geht es erstens um CO2-Entnahmetechnologien, also Verfahren, um CO2 aus der Luft zu holen. Diese befinden sich aktuell noch in einem frühen Entwicklungsstadium. Die Forschenden untersuchen daher, wie das Klimarecht die schnelle Ausbreitung dieser Technologien fördern kann, wie aber auch umgekehrt die Technologien das Recht verändern. Zweitens beschäftigen sich die Forschenden mit sozialen Spannungen, die die Transformation zur Klimaneutralität mit sich bringen kann. Dabei analysieren sie das Kon-zept der „Just Transition“ und beleuchten, welche Rolle es im Klimarecht spielen kann. 
 

Veröffentlicht

Freitag
18. September 2026
09:27 Uhr

Von

Universität Bremen

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