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Newsportal - Ruhr-Universität Bochum

Eine Person steckt einen Wahlzettel in eine Urne.
Diese Wahl ist Pflicht für alle Studierenden, die ihr Recht auf Mitbestimmung nutzen möchten.
© RUB, Marquard
Mitbestimmung

Studierende wählen Interessenvertreter

Es ist nur ein kleines Kreuzchen. Doch es bestimmt über wichtige Entscheidungen –  die alle Studierenden betreffen.

Studierende der RUB wählen am 14. Juni 2016 die Senats- und Fakultätsratsmitglieder aus ihren Reihen. Die Wahl findet von 9 bis 15 Uhr in den Fakultäten statt. Die gewählten Studierenden sind für je ein Jahr im Amt. Ihre Amtszeit beginnt am 1. Oktober 2016.

Warum ist die Wahl wichtig?

Die Studierenden können mitbestimmen, wer ihre Interessen in zentralen Gremien vertritt: dem Senat und den Fakultätsräten.

In diesen Gremien werden zum Beispiel Entscheidungen getroffen, die das Studium unmittelbar betreffen.

Welche Aufgaben hat der Senat?

Der Senat ist eines der zentralen Organe der Universität. Er setzt sich aus 25 gewählten Mitgliedern zusammen. Seine Aufgaben sind durch das Hochschulgesetz NRW und die Verfassung der RUB geregelt.

Er bestätigt zum Beispiel die Wahl der Rektoratsmitglieder und gibt Empfehlungen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans ab.

Welche Aufgaben haben die Fakultätsräte?

Die Fakultätsräte wählen die Dekane und Prodekane ihrer jeweiligen Fakultäten. Außerdem organisieren sie die Bereiche Forschung, Lehre und Studium in den Fakultäten – zum Beispiel durch Studien- und Prüfungsordnungen oder Entscheidungen über Finanzen.

Mehr Informationen stehen in der Verfassung der RUB (Artikel 28).

Wer darf wählen?

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Studierenden, die an der RUB eingeschrieben sind. Wissenschaftliche Mitarbeiter und Lehrkräfte für besondere Aufgaben sind nicht wahlberechtigt.

Kann ich Briefwahl beantragen?

Ja, der Antrag ist bis zum 10. Juni möglich. Er muss im Dekanat der jeweiligen Fakultät gestellt werden. Studierende, die keiner Fakultät angehören (zum Beispiel Teilnehmer am Deutschkurs, Studienkolleg), stellen den Antrag im Wahlbüro (Universitätsverwaltung, Etage 3, Raum 366).

Dokumentedownload
  • Wahlbekanntmachung
Veröffentlicht
Montag
6. Juni 2016
09.31 Uhr
Von
Sabrina Kircher (sk)
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