Gremienarbeit ist unverzichtbar: Die Personalräte vertreten die Interessen der Beschäftigten.
© RUB, Marquard

Personalrat Vorübergehend im Amt bis zur Neuwahl

Das wichtige Gremium bleibt mit einer kommissarischen Vorsitzenden für eine Übergangsfrist handlungsfähig.

Der Personalrat der Beschäftigten in Technik und Verwaltung bleibt kommissarisch im Amt. Das ist das Ergebnis der Personalratssitzung vom 23. Januar 2020. Da sich das Gremium unmittelbar zuvor durch Beschluss aufgelöst hatte, endet die laufende Amtsperiode vorzeitig. Nach einer Übergangsfrist von rund drei Monaten wird es Neuwahlen geben.

Der Personalrat wird für vier Jahre gewählt, zuletzt im Juni 2016. Die nächste reguläre Wahl wäre im Juni 2020, durch die Neuwahlen wird dies nun um einige Wochen vorgezogen.

Kommissarische Vorsitzende gewählt

Zugleich hat der Personalrat für diese Zeit eine neue Vorsitzende gewählt: Denise Weber von IT-Services übernimmt diese Funktion, bis der neue Personalrat gewählt sein wird. In der mehr als 50-jährigen Geschichte der RUB ist Weber die erste Frau in diesem Amt.

Der Personalrat bleibt damit handlungsfähig, nachdem am 16. Januar 2020 der ehemalige Vorsitzende und ein weiteres Mitglied von ihrem Amt zurückgetreten waren.

Für die nun anstehenden Neuwahlen wurde Alexandra Ackmann aus dem Justitiariat der RUB als Wahlleiterin bestellt. Über den Termin und die kandidierenden Listen wird es im Newsportal frühzeitig weitere Informationen geben.

Veröffentlicht

Freitag
24. Januar 2020
15:50 Uhr

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