Mit technischen Maßnahmen wird die Sicherheit erhöht, hier beispielhaft für den Campus der Eingangsbereich des Gebäudes GA.

© RUB, Marquard

Technische Maßnahmen

Die Gebäude werden sicherer

Zutrittsberechtigungen werden überprüft, Türen umgerüstet: Die Gebäude- und Zugangssicherheit auf dem Campus wird deutlich erhöht.

Mit mehreren Maßnahmen erhöht die Ruhr-Universität Bochum die Gebäude- und Zugangssicherheit auf dem gesamten Campus. Das bestehende elektronische Zutrittssystem wird überprüft und weiterentwickelt. Vor rund 15 Jahren wurde es mit den ersten Neubauten eingeführt, die flächendeckende Umrüstung folgte vor wenigen Jahren. Dabei wurden zahlreiche Erfahrungen gesammelt, die nun in die Optimierung der Gebäude- und Zugangssicherheit einfließen.

Zu den Maßnahmen zählen eine einmalige Überprüfung bestehender Zutrittsberechtigungen, eine fortlaufende Validierung, die Umrüstung der Gebäudeeingangstüren und ein sogenanntes Door-Monitoring.

„Die geplanten Maßnahmen zielen darauf ab, unbefugten Zutritt zu verhindern, die Sicherheit weiter zu erhöhen und gleichzeitig die Effizienz in der Verwaltung von Zutrittsberechtigungen zu steigern“, sagt Dr. Robert Grosche, Leiter des Dezernats 5 – Bau und Gebäudemanagement der Ruhr-Universität. „Oberstes Ziel ist, dass alle Mitglieder unserer Universität sich auf unserem Campus sicher fühlen.“

Nicht zuletzt aufgrund der Ereignisse rund um die politisch motivierten Einbrüche in Einrichtungen im Gebäude GA hat das Rektorat beschlossen, die Sicherheitsmaßnahmen über ein verbessertes elektronisches Zutrittssystem signifikant zu erhöhen.

Die einzelnen Maßnahmen im Überblick:

Einmalige Validierung der Zutrittsberechtigungen
Alle bestehenden Zutrittsberechtigungen wurden einer einmaligen Überprüfung unterzogen, um einen verlässlichen und aktuellen Datenbestand für den ganzen Campus herzustellen. Dabei wurde sichergestellt, dass alle Transponder korrekt den jeweiligen Mitarbeitenden zugeordnet sind und die vergebenen Zutrittsrechte mit dem Berechtigungsprofil übereinstimmen. Das Dezernat 5 Bau und Gebäudemanagement hat dies bereits umgesetzt. Am 15. September 2025 wurden alle anderen verantwortlichen Organisationseinheiten angeschrieben – konkret die sogenannten programmierberechtigten Personen (Verwalterinnen und Verwalter) – und aufgefordert, ebenfalls eine Validierung durchzuführen, die jetzt schnellstmöglich umgesetzt wird.

Fortlaufende Validierung
Um dauerhaft ordnungsgemäße Zutritte sicherzustellen, ist eine fortlaufende jährliche Validierung durch alle verantwortlichen Organisationseinheiten notwendig.

Umrüstung der Gebäudeeingangstüren
Door-Monitoring: Das Door-Monitoring ist ein zentrales Element zur Überwachung von Gebäudeeingangstüren. Die Gebäudeeingangstüren sind bereits mit der notwendigen Hardware für Door-Monitoring ausgestattet. Das Door-Monitoring bietet eine Echtzeit-Alarmierung bei unzulässigen Öffnungen außerhalb der regulären Dienst- und Beschäftigungszeiten beziehungsweise Gebäudeöffnungszeiten. „Damit lassen sich zum Beispiel offene oder nicht ordnungsgemäß geschlossene Türen erkennen. Im Bedarfsfall können das unsere Mitarbeitenden gezielt vor Ort überprüfen“, erläutert Robert Grosche.

Gebäudeeingangstüren – Haupt- und Nebeneingangstüren: Als ergänzende Maßnahme zum Door-Monitoring erfolgt ab sofort die Umrüstung der Gebäudeeingangstüren. Hier wird zwischen Haupteingangstüren und Nebeneingangstüren unterschieden:

Die Haupteingangstüren werden mit einer automatischen Verschlussmöglichkeit umgerüstet. Das bedeutet, dass sie zu den regulären Gebäudeöffnungszeiten der Ruhr-Universität (6.30 bis 18.30 Uhr) automatisch geöffnet oder geschlossen werden.

Während der Öffnungszeiten können die Gebäude durch die Haupteingangstüren betreten werden. Die Nebeneingangstüren bleiben dauerhaft verschlossen.

Ein Verlassen des Gebäudes ist über alle Haupt- und Nebeneingangstüren jederzeit möglich.

Außerhalb der Öffnungszeiten können die Gebäude nicht betreten werden. Falls ein triftiger Grund besteht, die Gebäude außerhalb der regulären Öffnungszeiten zu betreten, ist ein Antrag mit Begründung für eine Zutrittsberechtigung zu stellen.

Öffnungszeiten

Weitere Informationen zu den Öffnungszeiten sowie den Haupteingangstüren finden Sie hier:

Veröffentlicht

Dienstag
04. November 2025
13:12 Uhr

Teilen