Besiegelt: Christina Reinhardt (vorne links), Julia Schmidt, Michael Jost (hinten links) und Rektor Martin Paul haben die neue Dienstvereinbarung unterschrieben.
© RUB, Kramer

Übergangsfrist verlängert Dienstvereinbarung zur Ortsflexiblen Arbeit unterschrieben

Zukünftig können die Beschäftigten der RUB entweder an festen oder an unterschiedlichen Tagen von zu Hause aus arbeiten. Die geltende Übergangsfrist wurde nun bis zum 30. September verlängert.

Update vom 1. Juni 2022

Seit dem 1. April 2022 befindet sich die RUB in einer Übergangsphase zwischen der pandemiebedingten Homeoffice-Pflicht und dem Start der Ortsflexiblen Arbeit auf Basis der Dienstvereinbarung. Der Personalrat der wissenschaftlich/künstlerisch Beschäftigten (WPR) hat darum gebeten, die Übergangsphase für die Einführung der Ortsflexiblen Arbeit zu verlängern. Dieser Bitte kommt die Hochschulleitung nach und verlängert die Übergangsphase bis zum 30. September 2022; ursprünglich war der 30. Juni geplant. Alle weiteren Infos dazu stehen im Serviceportal.

Update vom 27. April 2022

Ab sofort können alle nichtwissenschaftlichen und wissenschaftlichen Beschäftigten im Serviceportal Anträge stellen.

Update vom 14. März 2022

Am 19. März 2022 läuft die Homeoffice-Pflicht, die aktuell im Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgegeben ist, nach derzeitigem Kenntnisstand aus, die RUB verlängert jedoch diese pandemiebedingte Regelung bis zum 31. März. Mit Inkrafttreten der Dienstvereinbarung zum Ortsflexiblen Arbeiten am 1. April beginnt dann eine Übergangsphase, die bis zum 30. Juni 2022 andauern wird.

Bis zum 31. März ändert sich folglich für Beschäftigte an der aktuellen Situation nichts: Es gilt, ein möglichst begegnungsarmes Arbeitsumfeld zu schaffen, wo möglich, sollten Beschäftigte im Homeoffice arbeiten.

Im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni ist es möglich, in den einzelnen Bereichen der Universität, in denen sich das Homeoffice bewährt hat und betriebsbedingt umgesetzt werden kann, ortsflexibel zu arbeiten, ohne einen formalen Antrag zu stellen beziehungsweise eine Zusatzvereinbarung abzuschließen. Die jeweiligen Vorgesetzten stimmen sich dazu mit ihren Mitarbeitenden ab und informieren das Personaldezernat, welche Beschäftigten in welchem Umfang ortsflexibel arbeiten.

Ursprüngliche Meldung

Im Januar 2022 hatten die Personalräte und die RUB als Dienststelle einer neuen Dienstvereinbarung zum Ortsflexiblen Arbeiten zugestimmt: Zukünftig bietet die RUB ihren Beschäftigten die Möglichkeit, entweder an festen Tagen („Alternierende Telearbeit“) oder an unterschiedlichen Tagen („Mobile Arbeit“) von zu Hause aus zu arbeiten. Die Dienstvereinbarung wurde am 15. Februar 2022 offiziell unterschrieben und tritt am 1. April 2022 in Kraft.

Wann die Dienstvereinbarung dann tatsächlich wirksam wird, ist aufgrund der Pandemie-Lage noch nicht genau abzusehen. Vorerst gilt bis auf Weiteres die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die Homeoffice überall dort vorsieht, wo es möglich ist, um die betriebsbedingten Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Das heißt: An der aktuellen Homeoffice-Situation ändert sich für die Beschäftigten erst einmal nichts.

Was bedeutet ortsflexible Arbeit?

In Zukunft bietet die RUB ihren Beschäftigten – die Zustimmung der zuständigen Führungskraft vorausgesetzt – zwei Alternativen an: Die Mobile Arbeit als Möglichkeit, den Arbeitsort an einigen Werktagen flexibel zu wählen und von zu Hause oder einem anderen Ort aus zu arbeiten (das können pro Woche unterschiedliche Tage sein) und die Alternierende Telearbeit als Form der fest installierten Heimarbeit, bei der die Tage festgelegt sind.

„Ich freue mich sehr, dass die Dienstvereinbarung nun mit Zustimmung aller Beteiligten an den Start gehen kann. Es war eine gute und konstruktive Zusammenarbeit aller Akteure zugunsten der Beschäftigten“, sagt Kanzlerin Dr. Christina Reinhardt. „Durch die weitgehende Flexibilisierung des Arbeitsortes wird die Vereinbarkeit von Beruf und individuellen Lebensumständen gestärkt. Wir berücksichtigen aber gleichzeitig die wichtigen sozialen Aspekte der Zusammenarbeit. Deshalb möchten wir nicht auf die Arbeit vor Ort verzichten, damit die Universität ein Ort des lebendigen Austauschs und des gemeinsamen Lernens bleibt.“

Auch die Personalräte sind zufrieden: „Die neue Dienstvereinbarung ist aus unserer Sicht ein guter Kompromiss, unsere bisherige Dienstvereinbarung zur Alternierenden Telearbeit den neuen Gegebenheiten anzupassen. Wir hoffen, dass es insbesondere durch ein transparenteres Genehmigungsverfahren zu deutlich weniger Konflikten zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten kommt“, sagt Julia Schmidt, Vorsitzende des Personalrates der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung. „Dem kann ich mich nur anschließen“, sagt Dr. Michael Jost, Vorsitzender des Personalrates der wissenschaftlich/künstlerisch Beschäftigten. „Wir haben viele der Anregungen der Beschäftigten aus unserer Umfrage zum Homeoffice einbringen können und hoffen, dass sich die Dienstvereinbarung im Alltag bewährt. Zudem haben wir bis spätestens 31. Dezember 2023 eine Evaluation verabredet.“

Ausblick

Bevor die Dienstvereinbarung in Kraft tritt, sind für den 14. und den 22. März 2022 Informationsveranstaltungen geplant, in denen unter anderem erklärt wird, wie der Genehmigungsprozess zwischen Beschäftigten und Führungskräften abläuft. Hier geht es direkt zur Anmeldung für die Informationsveranstaltungen.

Es ist geplant, dass die Teilnahme an der Ortsflexiblen Arbeit digital beantragt werden kann. Ein entsprechendes Tool ist in Arbeit; weitere Informationen hierzu folgen in Kürze.

Veröffentlicht

Dienstag
15. Februar 2022
14:22 Uhr

Von

Carolin Terhorst

Teilen