Neuer Vorsitzender Weichensteller für Arzneimittelpreise
Was kosten neue Arzneimittel? Darüber entscheidet der Jurist Stefan Huster als Vorsitzender der zuständigen Schiedsstelle maßgeblich mit.
Zum 1. Juli 2019 ist Prof. Dr. Stefan Huster zum ehrenamtlichen unparteiischen Vorsitzenden der Schiedsstelle für die Festsetzung von Erstattungsbeträgen von Arzneimitteln berufen worden bin. Die Schiedsstelle wurde im Jahr 2011 mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz eingeführt.
„Schiedsstellen gibt es nicht wenige im Gesundheitswesen, die häufig auch mit universitären Kolleginnen und Kollegen besetzt werden“, so Huster. „Diese Schiedsstelle hat allerdings eine gewisse Sonderstellung, weil sie mit der Entscheidung über die Preise innovativer Arzneimittel sowohl in versorgungspolitischer als auch in finanzieller Hinsicht besonders bedeutsame Weichenstellungen vornimmt.“ Die Amtszeit Husters beträgt vier Jahre.