Der Jurist Stefan Huster ist Experte im Medizin- und Gesundheitsrecht. © Privat

Neuer Vorsitzender Weichensteller für Arzneimittelpreise

Was kosten neue Arzneimittel? Darüber entscheidet der Jurist Stefan Huster als Vorsitzender der zuständigen Schiedsstelle maßgeblich mit.

Zum 1. Juli 2019 ist Prof. Dr. Stefan Huster zum ehrenamtlichen unparteiischen Vorsitzenden der Schiedsstelle für die Festsetzung von Erstattungsbeträgen von Arzneimitteln berufen worden bin. Die Schiedsstelle wurde im Jahr 2011 mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz eingeführt.

„Schiedsstellen gibt es nicht wenige im Gesundheitswesen, die häufig auch mit universitären Kolleginnen und Kollegen besetzt werden“, so Huster. „Diese Schiedsstelle hat allerdings eine gewisse Sonderstellung, weil sie mit der Entscheidung über die Preise innovativer Arzneimittel sowohl in versorgungspolitischer als auch in finanzieller Hinsicht besonders bedeutsame Weichenstellungen vornimmt.“ Die Amtszeit Husters beträgt vier Jahre.

Zur Person

Stefan Huster hat Philosophie und Rechtswissenschaft studiert und ist seit 2004 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie an der Juristischen Fakultät der RUB. In den letzten Jahren hat er sich – auch in interdisziplinären Projekten – insbesondere mit Fragen des Medizin- und Gesundheitsrechts beschäftigt. Seit Ende 2018 ist Huster Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina.

Veröffentlicht

Donnerstag
04. Juli 2019
09:48 Uhr

Von

Jens Wylkop

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