Krankenkassendaten sind die Basis für Auswertungen, die helfen können, Erkrankungsrisiken früh zu erkennen. © RUB, Marquard

Rechtswissenschaft Krankheiten im Keim ersticken

Big Data und künstliche Intelligenz machen es möglich, Erkrankungen früh zu entdecken und vielleicht zu verhindern. Aber es gibt auch Fallstricke.

„Disease Interception“ heißt der neue Ansatz, der es möglich machen soll, durch die Auswertung von Daten Erkrankungen schon während ihrer Entstehung zu erkennen und zu verhindern. Die Probleme, die damit einhergehen, erforscht das Institut für Sozial- und Gesundheitsrecht (ISGR) der RUB zusammen mit der Universitätsmedizin Essen in einem 24-monatigen Projekt, das mit rund 170.000 Euro vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) gefördert wird. Es ist am 1. Juli 2021 gestartet.

Krankheiten nicht entstehen lassen

Disease Interception verfolgt das Ziel, Krankheiten bereits in ihrer Entstehungsphase entgegenzuwirken, indem Prozesse, die mit einer Krankheitsentwicklung in Verbindung stehen, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt entdeckt und durch eine gezielte Intervention aufgehalten oder sogar umgekehrt werden. Als besonders wertvoll erweist sich das Abfangen – so die wörtliche Übersetzung zu Interception – von Erkrankungen bei denjenigen, die sich über einen längeren Zeitraum entwickeln und/oder in einem fortgeschrittenen Stadium nur noch schlecht oder gar nicht mehr behandelbar sind, wie bestimmte Krebsformen oder die Alzheimer-Krankheit.

Um Anhaltspunkte identifizieren zu können, die auf einen drohenden symptomatischen Krankheitsausbruch hindeuten, und Zusammenhänge zwischen bestimmten Faktoren oder Veränderungen und Krankheiten zu erkennen, ist es notwendig, große Datenmengen zu digitalisieren, zu sammeln und auszuwerten. Auch der Einsatz künstlicher Intelligenz wird immer wichtiger.

Disease Interception im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung

„Aufgrund der Tatsache, dass die überwältigende Mehrheit der in Deutschland lebenden Personen gesetzlich krankenversichert ist und damit die Verfügbarkeit von bestimmten medizinischen Maßnahmen faktisch davon abhängt, ob diese im Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten sind, liegt ein Schwerpunkt des Projekts auf dem Leistungsrecht“, erklärt Projektmitarbeitern Lara Wiese. Geklärt werden soll, wie sich die Disease Interception in das System des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) – dem Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung – insgesamt einfügt, ob und auf welcher Grundlage gegenwärtig entsprechende Leistungen beansprucht werden können und inwiefern gerade mit Blick auf eine langfristig mögliche umfassende Implementierung dieses Ansatzes ein expliziter Regelungsbedarf besteht.

Veröffentlicht

Donnerstag
08. Juli 2021
09:56 Uhr

Teilen