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Newsportal - Ruhr-Universität Bochum

Presseinformation
Spielautomat
Spielhallen mit ihren Automatenlandschaften genießen in Deutschland einen besonders schlechten Ruf, was Geldwäsche angeht.
© RUB, Kramer
Jura

Wie wahrscheinlich Geldwäsche in deutschen Glücksspielbetrieben ist

Spielbanken, Sportwetten und Spielhallen werden gern mit kriminellen Machenschaften in Verbindung gebracht. Wie hoch das Risiko wirklich ist, hat ein Bochumer Jurist untersucht.

Das Risiko, dass deutsche Glücksspielbetriebe für Geldwäsche missbraucht werden, ist insgesamt eher gering. Zu diesem Schluss kommt Jurist Johannes Güldner von der Ruhr-Universität Bochum in seiner Doktorarbeit. Er analysierte Regeln und Gepflogenheiten in Spielbanken, Spielhallen, Sport- und Pferdewettbetrieben sowie bei der Lotterie und verglich seine Ergebnisse aus Deutschland mit zwei der Top-Ten-Glücksspielzentren der Welt: Las Vegas und Singapur. Dabei konzentrierte er sich auf landgebundene Betriebe, nicht auf Internetangebote. Das Bochumer Wissenschaftsmagazin Rubin berichtet über die Ergebnisse.

„Sowohl in den Medien als auch in der juristischen Fachliteratur liest man häufig von Geldwäsche im Glücksspielbereich“, sagt Johannes Güldner vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht. „Bislang ist aber nicht umfassend untersucht, welche Risiken für Geldwäsche tatsächlich bestehen.“

Betreibergeldwäsche in Spielhallen möglich

In seiner Arbeit unterschied Güldner zwischen Spieler- und Betreibergeldwäsche. Im ersten Fall missbraucht ein Spieler das Glücksspiel, um illegal erlangtes Geld wieder für den legalen Finanzverkehr nutzbar zu machen. Im zweiten Fall gründet die kriminelle Person einen Spielbetrieb, um Geld zu waschen.

Ein Fazit der Analyse: Eine Spielbank zwecks Geldwäsche zu gründen lohnt sich nicht. Die finanziellen und bürokratischen Hürden sind zu hoch. Einfacher wäre es hingegen, eine Spielhalle mit Automaten zu eröffnen. „Hier könnte es sich lohnen, die Antragsverfahren zu überarbeiten, also genauer zu schauen, wo die Gelder für die Gründung herkommen, um Betreibergeldwäsche mithilfe von Spielhallen einen Riegel vorzuschieben“, meint der Bochumer Forscher.

Sportwetten bergen höchstes Risiko für Spielergeldwäsche

Für Spielergeldwäsche eignen sich Spielbanken und -hallen kaum. Illegal erlangtes Geld kann zwar in Spielbanken in Jetons umgetauscht und später wieder in Geld zurückgetauscht werden. Allerdings erhält der Spieler an der Kasse nur Bargeld und keinen Beleg darüber, dass er dieses Geld auf legalem Weg erworben hat. Auch eine Auszahlung auf ein Konto ist, anders als in Las Vegas und in Singapur, in Deutschland in der Regel nicht möglich.

Nur schwer verhindern lasse sich laut Güldner hingegen die Spielergeldwäsche in Sportwettbüros und bei Festquotenwetten auf Pferderennen. Wer hier Geld einsetzt, erhält darüber eine Quittung. Und mit der sogenannten Arbitrage-Methode ist es möglich, die Mittel so einzusetzen, dass man garantiert 90 Prozent oder mehr davon zurückgewinnt – indem man auf verschiedene Ausgänge eines Sportereignisses bei unterschiedlichen Wettbüros setzt. Das gesamte illegal erlangte Geld wäre dann gewaschen und der Verlust gering. „Die Arbitrage-Methode birgt wohl das größte Risiko für Spielergeldwäsche im Glücksspielbereich“, lautet das Fazit von Johannes Güldner.

Generell mäßiges Risiko

Generell bezeichnet der Bochumer Jurist das Risiko, den deutschen Glücksspielbetrieb für Spieler- oder Betreibergeldwäsche zu missbrauchen, aber als mäßig. „Es wäre es oft wohl leichter, das Geld außerhalb der Glücksspielbranche zu waschen“, sagt er.

Ausführlicher Beitrag in Rubin

Einen ausführlichen Beitrag zum Thema finden Sie im Wissenschaftsmagazin Rubin. Texte auf der Webseite und Bilder aus dem Downloadbereich dürfen unter Angabe des Copyrights für redaktionelle Zwecke honorarfrei verwendet werden.

Pressekontakt

Johannes Güldner
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht
Juristische Fakultät
Ruhr-Universität Bochum
Tel.: 0234 32 22282
E-Mail: johannes.gueldner@rub.de

Veröffentlicht
Freitag
8. Dezember 2017
09.08 Uhr
Von
Julia Weiler (jwe)
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