Arbeitsmedizin RUB-Institut bekommt eine zentrale Biobank
Blut, Urin und Gewebeproben werden für die arbeitsmedizinische Forschung bei bis zu minus 185 Grad Celsius gelagert. Dafür investiert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung aktuell 2 Millionen Euro in die Biobank.
Die neue Biobank des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin (IPA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Institut der Ruhr-Universität Bochum, steht ganz im Dienst der Arbeitsmedizin. Dort werden ab Sommer 2019 Proben von beruflich exponierten Personen sowie damit verbundene Daten zur Exposition und Berufsanamnese standardisiert und qualitätsgesichert archiviert. „Damit haben wir Zugriff auf sehr wertvolles Probenmaterial für die Bearbeitung arbeitsmedizinisch relevanter Fragen. Dies ist eine unerlässliche Ressource für die moderne Präventionsforschung“, so Prof. Dr. Thomas Behrens, Leiter der Biobank. In den kommenden Jahren wird die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung noch weitere rund 8 Millionen Euro in den Aufbau der IPA-Biobank investieren.
Ab Sommer 2019 in Betrieb
Die Umbauarbeiten für ein hochmodernes, modulares Kryolager haben schon begonnen. Über 2 Millionen Bioproben können hier ab Sommer 2019 bei bis zu minus 185 Grad Celsius in flüssigem Stickstoff lagern. Bislang wurden am IPA Biomaterialsammlungen im Rahmen von Forschungsprojekten dezentral gelagert und verwaltet. Mit dem neuen System wird dies zukünftig zentral nach modernsten Sicherheits- und Qualitätsstandards erfolgen. Allein in das neue Kryolager fließen 2019 rund 2 Millionen Euro. „Die nationale und internationale Bedeutung der IPA-Biobank liegt in ihrem besonderen Fokus auf arbeitsmedizinische Fragestellungen“ so Prof. Dr. Thomas Brüning, Direktor des IPA. „Denn gerade für die effektive und effiziente Erforschung der Ursachen von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und berufsbedingten Erkrankungen sind Biobanken unverzichtbar. Wir investieren hier in die Zukunft für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.“
Datenschutzkonzept international publiziert
Damit Proben und Daten sicher sind und auch für zukünftige wissenschaftliche Fragestellungen zur Verfügung stehen, bedarf es eines ausgeklügelten Datenschutzkonzepts. Antje Müller und weitere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IPA haben daher ein zweistufiges Datenschutzkonzept für Biobanken mit menschlichen Probensammlungen entwickelt und in der Zeitschrift „Biopreservation and Biobanking“ vorgestellt.
„Im Rahmen der nachhaltigen Weiterentwicklung der IPA-Biobank standen wir zum einen vor der großen Herausforderung, eine illegale Zuordnung der Proben zur Identität der Spendenden faktisch unmöglich zu machen. Gleichzeitig soll aber eine Vielzahl von klinischen, medizinischen und berufsbezogenen Daten bereitgestellt werden. Nur so kann die Bedeutung der Probensammlungen für spätere Forschungsfragestellungen und für den zukünftigen Austausch von Daten und Biomaterial mit anderen Biobanken erhalten werden“, erklärt Antje Müller, die das Datenschutzkonzept am IPA mit betreut. „Das Konzept berücksichtigt das Bundesdatenschutzgesetz und erfüllt die Auflagen der seit Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO“, so Müller.
Kennzeichnung mit Barcodes
„Das Datenschutzkonzept der IPA-Biobank orientiert sich an den anerkannten Leitlinien der Technologie und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung. Es sieht unter anderem vor, dass jede Biobank-Probe, egal ob sie aus einem bereits bestehenden Projekt kommt oder neu eingelagert wird, ausschließlich mit reinen Zufallszahlen in Form von Barcodes gekennzeichnet wird. Die zugehörige spendende Person erhält ein biobankeigenes Pseudonym, um ein Auskunftsersuchen jederzeit zu ermöglichen oder ihr eventuelle Zufallsbefunde direkt übermitteln zu können“, erläutert Thomas Behrens.
„Um eine solch komplexe und aufwändige Aufgabe zu bewältigen, müssen rechtliche, medizinische, informationelle und organisatorische Kompetenzen gebündelt werden. Mit dem neuen Konzept und der Einrichtung dieses modernen Kryolagers haben wir deutschlandweit eine Landmarke gesetzt, die auch für zukünftige arbeitsmedizinische Forschungsfragen eine optimale Grundlage bietet“, resümiert Behrens.