Corona Ab Juli herrscht in allen öffentlichen Innenbereichen Maskenpflicht
Zeitgleich werden die meisten Zugänge zu den Gebäuden auf dem Campus wieder geöffnet.
In allen öffentlichen Bereichen – wie Gängen oder Sozialräumen – innerhalb der Gebäude der RUB besteht ab dem 1. Juli 2020 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Entsprechende Schilder an den Gebäudeeingängen werden darauf hinweisen. Ebenfalls ab dem 1. Juli sind die meisten* Gebäude wieder über alle Eingänge und innerhalb der üblichen gebäudespezifischen Öffnungszeiten zu erreichen. Mit beiden Maßnahmen reagiert die RUB auf die zunehmenden Lockerungen in der Coronakrise seitens der Politik.
*In einer früheren Version des Artikels stand an dieser Stelle das Wort „alle“. Tatsächlich gibt es auf dem Campus und vor allem bei den Außenliegenschaften einige Ausnahmen wie das Musische Zentrum oder das Blue Square.