Regelung Universitätsarchiv statt Reißwolf
Eine neue Richtlinie regelt den Umgang mit Akten und anderen Unterlagen.
Das Universitätsarchiv ist das Gedächtnis der RUB. Damit es sich auch tatsächlich an alles erinnert, muss es regelmäßig mit Informationen gefüttert werden. Am besten mit allen relevanten. Ob Unterlagen historisch relevant sind oder der Rechtssicherheit dienen und deshalb aufbewahrt werden müssen, kann abschließend allein das Team des Universitätsarchivs beurteilen. Deshalb ist es für die Verwaltung, für die Fakultäten und Einrichtungen der RUB verbindlich, zunächst Rücksprache mit dem Archiv zu halten, bevor sie Akten, Film- und Tondokumente und sonstige Unterlagen vernichten. Wie dieser Prozess im Einzelnen abläuft, regelt eine neue Richtlinie, die ab sofort als PDF im Serviceportal zu finden ist.