Archäologin Anne Riedel möchte Studierende für den Kulturgüterschutz sensibilisieren. © RUB, Marquard

Optionalbereich Wie aus Kulturgütern ein Welterbe wird

Pyramiden, Zechentürme, Tempel: Kulturgüter prägen ganze Gesellschaften und Nationen. Die Unesco listet besonders Schützenswertes auf. Doch wer legt fest, was ein Kulturerbe ist?

Im Sommersemester 2017 bietet Archäologin Anne Riedel für Bachelor-Studierende den Kurs „Kulturgüterschutz und die Verantwortung der Archäologie“ an. Er läuft im Optionalbereich. Bis zum 21. April 2017 können sich Interessierte über RUB-E-Campus anmelden. Die Veranstaltung läuft ab Semesterstart mittwochs von 16 bis 18 Uhr.

Riedel leitet das Seminar gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Oliver Klumparendt, der Experte für Kulturgüterschutzrecht ist. „Kulturgüter wurden schon immer im Zuge von Kriegen und Eroberungen zerstört. Tempel von fremden Religionen oder Gottheiten waren oft ein Ziel militärischer Aktionen“, so Riedel. Die Zerstörung der antiken Stätte Palmyra im Mai 2015 durch die Terrormiliz ISIS ist ein aktuelles Beispiel dafür.

Für Kulturgüterschutz sensibilisieren

Die Archäologin arbeitet an dem Thema für ihre Doktorarbeit. Dort nimmt sie jordanische Kulturgüter in den Fokus. Sie möchte aber auch Studierende für den Kulturgüterschutz sensibilisieren. Das Seminar beleuchtet unterschiedliche Perspektiven zu dem Thema. Wann ist ein Kulturgut schützenswert? Welche Voraussetzungen muss es dafür geben, und wie können wir uns als Weltgemeinschaft auf besondere Kulturgüter einigen?

„Es sind viele ethische Fragen mit dem Thema verknüpft. Wäre es zum Beispiel gerechtfertigt, antike Stätten militärisch zu schützen? Und sollen Wissenschaftler dafür mit den bewaffneten Konfliktparteien zusammenarbeiten?“, fragt Anne Riedel und möchte das mit ihren Studierenden diskutieren.

Wussten Sie schon, dass …

1972 ein Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt von mehreren UN-Mitgliedsstaaten unterzeichnet wurde? Die Unesco listet seitdem besonders schützenswerte Kulturgüter auf. Auf der Liste stehen neben Gebäuden und antiken Stätten auch immaterielle Güter wie Tänze und Bräuche.

Um auf die Liste zu kommen, reichen Staaten ihre Vorschläge zum Weltkulturerbe ein. Gutachter entscheiden dann, ob das Kulturgut schützenswert ist.

Unveröffentlicht

Von

Katharina Gregor

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