Die Regelung zur Studienzeit hat das RUB-Rektorat am 21. April beschlossen.
© RUB, Kramer

Wegen Corona Semester wird nicht auf Regelstudienzeit angerechnet

Die Landesregierung hat dafür die rechtliche Möglichkeit geschaffen.

Das Sommersemester 2020 wird nicht auf die individuelle Regelstudienzeit der RUB-Studierenden angerechnet. So hat es das RUB-Rektorat am 21. April 2020 beschlossen. Die Landesregierung NRW sorgte für die rechtliche Grundlage.

Bafög wird weitergezahlt

Unabhängig davon erhalten Studierende weiterhin Bafög, wenn sie die Lehrangebote der RUB entsprechend ihrer Möglichkeiten nutzen. Auf der Webseite der Studienfinanzierungsberatung gibt es dazu eine Zusammenfassung für Studierende.

Ehrenamtliches Engagement zahlt sich aus

Wer sich im Sommersemester ehrenamtlich engagiert, kann noch zusätzliche Credit Points im Optionalbereich sammeln. Informationen erhalten Studierende bei den jeweiligen Praktikumsbeauftragten für den Optionalbereich.

Veröffentlicht

Mittwoch
22. April 2020
13:25 Uhr

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