Fit für Künstliche Intelligenz machen die Schulungen von KI:edu.nrw. 

© RUB, Marquard

Für NRW-Hochschulen Basisschulungen zu KI in der Hochschullehre

Projekt KI:edu.nrw schult Hochschullehrende und klärt Rechtsfragen.

Seit Februar 2025 müssen Hochschulen den Artikel 4 der EU-KI-Verordnung beachten. Sie sind dadurch unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, sogenannte KI-Kompetenz bei Beschäftigten und KI-Nutzenden zu sichern. Doch wie sollen Hochschulen dies angesichts der vielen Beschäftigten leisten?

Das an der Ruhr-Universität Bochum beheimatete Projekt KI:edu.nrw hilft durch seine Fortbildungen zum Aufbau von KI-Kompetenzen den nordrhein-westfälischen Hochschulen, die Anforderungen der KI-Verordnung zu erfüllen. Dazu passend hat KI:edu.nrw ein landeszentrales Angebot zur Weiterbildung mit Blick auf generative KI in Studium und Lehre zusammengestellt. 

Von Basisschulungen bis zu vertiefenden Fortbildungen

Ab April 2025 werden in regelmäßigen Abständen kurze Online-Grundlagenschulungen zu KI in Studium und Lehre angeboten sowie ergänzend vertiefende Fortbildungsmöglichkeiten zu spezifischen Themen wie rechtliche oder ethische Fragen. Außerdem gibt es Selbstlernmaterial. Die erste Basisschulung ist am 9. April 2025. Die Teilnahme ist kostenlos und kann bescheinigt werden. Eine Online-Anmeldung ist erforderlich.

KI:edu.nrw bietet die Schulungen für alle NRW-Hochschulen an und sorgt somit von Bochum aus für eine Stärkung der KI-Kompetenzen im Land. Da viele rechtliche Fragen in Sachen KI-Verordnung noch offen sind, arbeitet KI:edu.nrw außerdem an deren Klärung, damit NRW-Hochschulen bald Rechtssicherheit auf diesem Gebiet haben.

Veröffentlicht

Donnerstag
20. März 2025
08:58 Uhr

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