Beitritt zu Netzwerk Forschungsleistungen fair bewerten
Was zeichnet gute Forschung aus? Bislang sind Zahlen oft die Antwort auf diese Frage. Sie allein reichen aber nicht. Die Kriterien sollen sich stärker den Anforderungen anpassen. Dafür setzt sich auch die RUB ein.
Die Ruhr-Universität Bochum ist Ende 2023 der Coalition for Advancing Research Assessment, kurz CoARA, beigetreten. Der weltweite Verbund von Forschungseinrichtungen hat zum Ziel, die Maßstäbe, mit denen Forschungsleistungen bewertet werden, zu reformieren. Vielmehr als bislang sollen qualitative statt quantitative Faktoren eine Rolle spielen.
„Die Bewertung wissenschaftlicher Leistungen muss differenziert, auch im Hinblick auf unterschiedliche disziplinäre Kulturen, vorgenommen werden. Die bisherigen Verfahren bedürfen daher einer gründlichen Überprüfung, wobei vor allem die Evaluation von Forschungsoutput und -qualität im Zentrum stehen muss“, sagt Prof. Dr. Martin Paul, Rektor der Ruhr-Universität Bochum. „Mit dem Beitritt zu CoARA möchte die Ruhr-Universität sich gemeinsam mit anderen Institutionen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft für die Modernisierung der Forschungsbewertung einsetzen.“
Neue Prinzipien für die Forschungsbewertung etablieren
Die Institutionen, die CoARA beigetreten sind, verpflichten sich, Forschungsleistungen in der eigenen Einrichtung künftig deutlich nuancierter zu bewerten. Das umfasst beispielsweise anzuerkennen, dass es eine Vielfalt von Forschungsbeiträgen und wissenschaftlichen Karrieren gibt, die von den Rahmenbedingungen des jeweiligen Forschungsumfelds abhängig sind. Unterbleiben soll eine unangemessene Verwendung von Publikationskennzahlen wie dem Journal Impact Factor und dem h-Index. Insgesamt zielen die Veränderungen auf einen verantwortungsvollen Umgang mit quantitativen Maßen ab, während eine qualitative Beurteilung basierend auf dem Peer Review in den Fokus rückt.
Wie die anderen unterzeichnenden Institutionen verpflichtet sich die Ruhr-Universität darüber hinaus, regelmäßig die Fortschritte nachzuweisen, die sie bei der Überprüfung, Entwicklung und Bewertung von Kriterien, Instrumenten und Prozessen gemacht hat. Erstmalig soll das innerhalb von fünf Jahren nach dem Beitritt zu CoARA geschehen.
Weitere Informationen zu der Selbstverpflichtung finden sich auf der CoARA-Webseite.