Menschen mit Demenz haben ein Recht auf Selbstbestimmung. Aber es kann eine Herausforderung sein festzustellen, ob sie einwilligungsfähig sind. © RUB, Marquard

Medizinethik Die Einwilligungsfähigkeit von Menschen mit Demenz beurteilen

Einheitliche Kriterien fehlen bislang. Und oft entscheidet das Bauchgefühl.

Menschen mit Demenz haben ein Recht auf Selbstbestimmung. Aber festzustellen, ob sie einwilligungsfähig sind, kann eine Herausforderung sein. Um Klinikerinnen und Kliniker im Praxisalltag bei der Beurteilung zu unterstützen, haben Dr. Matthé Scholten von der Ruhr-Universität Bochum und Prof. Dr. Julia Haberstroh von der Universität Siegen zusammen mit einem Autorenteam ausführliche Handlungsempfehlungen mit praktischen Tipps zusammengestellt. In ihrem Buch „Entscheidungsassistenz und Einwilligungsfähigkeit bei Demenz“ beschreiben sie detailliert, nach welchen Kriterien und unter welchen Rahmenbedingungen man die Einwilligungsfähigkeit von Menschen mit Demenz beurteilen kann, und geben Hilfen für den Prozess an die Hand. Das Werk ist im Mai 2024 im Kohlhammer-Verlag erschienen.

Veröffentlicht

Mittwoch
08. Mai 2024
10:40 Uhr

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