Schule „Ein KI-Verbot ist nicht zeitgemäß“
Alicia Kloppenburg sieht eine Chance darin, wenn junge Menschen Künstliche Intelligenz auch schon in der Schule nutzen. Wünschenswert sind dafür entsprechende gesetzliche Vorgaben.
Wenn junge Menschen bereits in der Schule lernen, Künstliche Intelligenz verantwortungsbewusst zu nutzen, kann das eine Chance sein. Das meint RUB-Juristin Alicia Kloppenburg. In ihrem Standpunkt schreibt sie, warum es so dringend gesetzlicher Vorgaben bedarf.
Der unterstützende Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Schule könnte bei der Bewältigung der derzeitigen Herausforderungen helfen. Analog zum Einsatz des Taschenrechners sollte Ziel des KI-Einsatzes nicht sein, den Schülern etwas abzunehmen. Ein KI-Verbot ist nicht zeitgemäß.
Entsprechendes folgt auch aus dem Grundgesetz und der Landesverfassung NRW: Aus dem Grundrecht auf schulische Bildung folgt im Sinne des Bundesverfassungsgerichts die Aufgabe des Staates, ein Schulsystem zu schaffen, das allen Kindern und Jugendlichen Bildungsmöglichkeiten eröffnet, die dem heutigen gesellschaftlichen Leben entsprechen, um so ihre Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu fördern und zu unterstützen. Wie in der Landesverfassung NRW festgehalten, hat die staatliche Gemeinschaft Sorge zu tragen, dass das Schulwesen den kulturellen und sozialen Bedürfnissen des Landes entspricht. Das Schulwesen wird durch die Mannigfaltigkeit der Lebens- und Berufsaufgaben bestimmt.
Es sollten insofern Wissen und Fertigkeiten vermittelt werden, die auf ein solches digitales Leben mit KI vorbereiten.
Das heutige gesellschaftliche Leben wird immer digitaler, KI spielt zunehmend eine größere Rolle, unter anderem in der Arbeitswelt. Es sollten insofern Wissen und Fertigkeiten vermittelt werden, die auf ein solches digitales Leben mit KI vorbereiten.
Gemäß des Schulgesetzes von NRW sollen Schülerinnen und Schüler lernen auch in der digitalen Welt mit Medien verantwortungsbewusst und sicher umzugehen. Gleiches sollte auch bezüglich KI gelten: Es sollte ein verantwortungsbewusster und sicherer Einsatz erfolgen. Im Einklang mit den „Fünf Dimensionen für den Unterricht“ nach Falk und Bronner sollte ein Lernen über KI, durch KI, ohne KI, trotz KI und mit KI gewährleistet werden.
Wünschenswert sind schulspezifische, auf der KI-Verordnung der EU aufbauende, gesetzliche Vorgaben auf nationaler Ebene, die sowohl die Chancen als auch die Risken berücksichtigen. Nur so kann Handlungssicherheit und vor allem Rechtssicherheit gewährleistet werden. Zudem kann der Einsatz von KI etwa nur zur Herstellung von Chancengleichheit beitragen, sofern die Kostenfrage beantwortet wird und keine Unterschiede nach Land und Schule gemacht werden. Der Bund und die Länder sollten eine gemeinsame Lösung anstreben.
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