Serie Standpunkt

Alicia Kloppenburg ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht.

© RUB, Kramer

Schule „Ein KI-Verbot ist nicht zeitgemäß“

Alicia Kloppenburg sieht eine Chance darin, wenn junge Menschen Künstliche Intelligenz auch schon in der Schule nutzen. Wünschenswert sind dafür entsprechende gesetzliche Vorgaben.

Wenn junge Menschen bereits in der Schule lernen, Künstliche Intelligenz verantwortungsbewusst zu nutzen, kann das eine Chance sein. Das meint RUB-Juristin Alicia Kloppenburg. In ihrem Standpunkt schreibt sie, warum es so dringend gesetzlicher Vorgaben bedarf.

Der unterstützende Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Schule könnte bei der Bewältigung der derzeitigen Herausforderungen helfen. Analog zum Einsatz des Taschenrechners sollte Ziel des KI-Einsatzes nicht sein, den Schülern etwas abzunehmen. Ein KI-Verbot ist nicht zeitgemäß. 

Entsprechendes folgt auch aus dem Grundgesetz und der Landesverfassung NRW: Aus dem Grundrecht auf schulische Bildung folgt im Sinne des Bundesverfassungsgerichts die Aufgabe des Staates, ein Schulsystem zu schaffen, das allen Kindern und Jugendlichen Bildungsmöglichkeiten eröffnet, die dem heutigen gesellschaftlichen Leben entsprechen, um so ihre Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu fördern und zu unterstützen. Wie in der Landesverfassung NRW festgehalten, hat die staatliche Gemeinschaft Sorge zu tragen, dass das Schulwesen den kulturellen und sozialen Bedürfnissen des Landes entspricht. Das Schulwesen wird durch die Mannigfaltigkeit der Lebens- und Berufsaufgaben bestimmt. 

Es sollten insofern Wissen und Fertigkeiten vermittelt werden, die auf ein solches digitales Leben mit KI vorbereiten.

Das heutige gesellschaftliche Leben wird immer digitaler, KI spielt zunehmend eine größere Rolle, unter anderem in der Arbeitswelt. Es sollten insofern Wissen und Fertigkeiten vermittelt werden, die auf ein solches digitales Leben mit KI vorbereiten.

Gemäß des Schulgesetzes von NRW sollen Schülerinnen und Schüler lernen auch in der digitalen Welt mit Medien verantwortungsbewusst und sicher umzugehen. Gleiches sollte auch bezüglich KI gelten: Es sollte ein verantwortungsbewusster und sicherer Einsatz erfolgen. Im Einklang mit den „Fünf Dimensionen für den Unterricht“ nach Falk und Bronner sollte ein Lernen über KI, durch KI, ohne KI, trotz KI und mit KI gewährleistet werden.

Wünschenswert sind schulspezifische, auf der KI-Verordnung der EU aufbauende, gesetzliche Vorgaben auf nationaler Ebene, die sowohl die Chancen als auch die Risken berücksichtigen. Nur so kann Handlungssicherheit und vor allem Rechtssicherheit gewährleistet werden. Zudem kann der Einsatz von KI etwa nur zur Herstellung von Chancengleichheit beitragen, sofern die Kostenfrage beantwortet wird und keine Unterschiede nach Land und Schule gemacht werden. Der Bund und die Länder sollten eine gemeinsame Lösung anstreben.

Professional School of Education

Die Professional School of Education (PSE) bindet das Thema „KI in der Schule“ in Lehrveranstaltungen für Studierende ein, zum Beispiel in den Begleitseminaren zu den obligatorischen Schulpraktischen Studien in der Bachelorphase. Zudem finden Lehrerfortbildungen zu praktischen Anwendungen von KI in der RUB Teachers Academy der PSE statt.

Wussten Sie schon, dass …

... sich ein Team des Forschungsprogramms „Bildungstechnologien und Künstliche Intelligenz“ am Center for Advanced Internet Studies (CAIS) mit der Frage beschäftigt hat, welches Potenzial KI bietet, um Lernen gezielt zu fördern? Dem vorangegangen war ein Auftrag der Enquetekommission „Chancengleichheit in der Bildung“ des Landtags NRW, welchen Prof. Dr. Nikol Rummel, Ann-Christin Falhs und Dr. Astrid Wichmann angenommen hatten. In einem Gutachten sollte untersucht werden, welches Potenzial digitale Lernanwendungen sowie Künstliche Intelligenz für das individuelle Lernen und den Abbau von Chancenungerechtigkeit bieten. Das Team um Prof. Dr. Nikol Rummel konnte für die Zusammenarbeit Prof. Dr. Vincent Aleven gewinnen, einen international anerkannten Experten auf dem Gebiet KI-gestützter Lerntechnologien an der Carnegie Mellon University Pittsburgh. Das Forschungsgutachten wurde im Oktober 2024 den Mitgliedern der Enquetekommission im Düsseldorfer Landtag übergeben und präsentiert. 

Veröffentlicht

Mittwoch
22. Januar 2025
09:04 Uhr

Von

Alicia Kloppenburg

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