Stefan Huster leitet an der Ruhr-Universität Bochum das Institut für Sozial- und Gesundheitsrecht.

© RUB, Kramer

Interview

Was sind uns medizinische Fortschritte wert?

Neue Medikamente werden weltweit entwickelt und kommen schnell in Deutschland auf den Markt. Um sie überhaupt bezahlen zu können, deckeln Krankenkassen hierzulande die Preise. Das könnte sich künftig rächen.

In Deutschland sind wir es gewohnt, dass neue Arzneimittel bei uns schnell verfügbar sind und von den Krankenkassen finanziert werden. Doch dieses System gerät derzeit ins Wanken. Warum, erzählt Prof. Dr. Stefan Huster im Interview. Der Jurist am Institut für Sozial- und Gesundheitsrecht der Ruhr-Universität Bochum war vier* Jahre lang unparteiischer Vorsitzender der sogenannten AMNOG-Schiedsstelle zur Festsetzung der Arzneimittelpreise, der er als Stellvertretender Vorsitzender weiterhin angehört.

Herr Professor Huster, inwieweit ist Deutschland von anderen Ländern abhängig, um an innovative Arzneimittel zu kommen?
Neue Arzneimittel werden weltweit entwickelt, wir übernehmen also auch viele Innovationen aus dem Ausland. Die hohen Entwicklungskosten werden aber oft zu einem großen Teil von den USA getragen, weil dort die Arzneimittelpreise am höchsten sind. Deutschland ist eines der Länder, in denen am meisten neue patentgeschützte Arzneimittel auf den Markt kommen, und das auch am schnellsten. Aber es zeichnet sich ab, dass das so nicht weitergehen kann.

Wo ist das Problem?
Die Menschen leben immer länger und der medizinisch-technische Fortschritt wird immer schneller. Das sind erst mal gute Nachrichten. Natürlich wollen wir auch, dass allen Menschen unabhängig von ihrem Einkommen die gleiche medizinische Versorgung zusteht, deswegen haben wir ein solidarisches Gesundheitssystem. Aber das alles will bezahlt werden, und den Gesetzlichen Krankenkassen geht das Geld aus.

In anderen Ländern ist das nicht so?
Andere Länder in Europa wählen stärker aus, welche Arzneimittel durch die kollektiven Versorgungssysteme gezahlt werden und welche nicht. In Deutschland steht im Grunde mit der Marktzulassung alles sofort in der Versorgung der Gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung.

Natürlich hat das deutsche System Vorteile, der medizinische Fortschritt kommt sozusagen ungefiltert in der Versorgung an. Aber das Problem ist, dass der Preis reguliert werden muss, damit das Ganze finanzierbar bleibt.

Die Gesundheitskosten steigen derzeit schneller als das Bruttoinlandsprodukt.

Wie hoch sind denn die Kosten für innovative Arzneimittel in Deutschland?
Die Gesundheitskosten steigen derzeit schneller als das Bruttoinlandsprodukt. Die innovativen patentgeschützten Arzneimittel machen nur sechs Prozent der Verordnungen aus, aber sind für die Hälfte der rund 50 Milliarden Euro Arzneimittelkosten verantwortlich. In extremen Fällen kann eine einzelne Behandlung bis zu vier Millionen Euro kosten. Ein großer Anteil der Arzneimittelkosten entfällt dadurch auf eine kleine Gruppe von Versicherten. So wurde im Jahr 2022 die Hälfte der Gesamtkosten für Arzneimittel der Barmer durch die Behandlung von 1,74 Prozent der Barmer-Versicherten verursacht. 

Rund 50 Milliarden Euro zahlen die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland jährlich für verordnete Arzneimittel.

© RUB, Kramer

Warum sind die Kosten neuer Medikamente so hoch?
Die Entwicklung dauert lange und ist für die Unternehmen kostenintensiv und riskant, weil sie nicht wissen können, ob nach vielen Jahren ein marktfähiges Medikament aus der Forschung herauskommt. Wenn ein neues Arzneimittel in den Verkauf geht, ist es durch ein Patent geschützt. Das Unternehmen hat keine Konkurrenz und kann den Preis festlegen. Es gibt also keinen echten Markt, der durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Deswegen müssen sich die Gesundheitssysteme Wege überlegen, um den Preis zu regulieren.

Wie werden die Preise in Deutschland reguliert?
Lange Zeit waren die Preise in Deutschland gar nicht reguliert, da haben die Unternehmen bekommen, was sie wollten. Seit 2011 gibt es ein Preisregulierungssystem. Die Unternehmen konnten zunächst im ersten Jahr, inzwischen können sie in den ersten sechs Monaten den Preis frei bestimmen. In dieser Phase verhandeln die Krankenkassen und Unternehmen einen Preis für die Zeit danach, den sogenannten Erstattungsbetrag.

Die Vorstellungen von Kassen und Unternehmen gehen vermutlich nicht immer in die gleiche Richtung.
Die Kassen wollen möglichst wenig zahlen, die Unternehmen möglichst viel verdienen. In etwa zehn Prozent der Fälle können sie sich nicht einigen.

Und dann?
Dann setzt eine Schiedsstelle den Preis fest, die aus Vertretern der Kassen und der Unternehmen sowie einem unparteiischen Vorsitzenden besteht.

Diese Rolle haben Sie von 2019 bis 2023 innegehabt.
Ja, und da stellen sich teils schwierige Fragen. Wenn ich sehe, dass es ein neues Medikament gibt, das Krebspatienten ein im Durchschnitt sechs Monate längeres Leben ermöglicht, was ist uns das dann wert? Und was ist für die Kassen überhaupt finanzierbar? Ein Problem ist auch: Wenn man einen zu niedrigen Preis anbietet, kann es passieren, dass ein Unternehmen sein Medikament in Deutschland gar nicht auf den Markt bringen möchte – weil das auch Konsequenzen für den Preis in anderen Ländern hätte.

Die Schiedsstelle – ein Basar?

Wenn Krankenkassen und Unternehmen sich nicht auf einen Preis für ein neues Arzneimittel einigen können, entscheidet eine Schiedsstelle. Sie besteht aus je zwei Vertreterinnen und Vertretern der Kassen und des jeweiligen Unternehmens, zwei unparteiischen, aber jeweils von einer Seite benannten Mitgliedern sowie einem unparteiischen Vorsitzenden, auf den sich Kassen und Industrie einigen müssen. Die Schiedsstelle entscheidet mit Mehrheit. Am Ende verfasst der oder die Vorsitzende eine Begründung für den festgelegten Preis, die von Gerichten überprüft werden kann. Aus diesem Dokument muss hervorgehen, wie die Kosten mit dem Zusatznutzen im Verhältnis stehen, den das neue Medikament im Vergleich zu etablierten Therapien hat.

Nele Walther forscht an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum.

© RUB, Kramer

„Natürlich ist die Preisfindung aber eine Aushandlungssache“, verrät Stefan Huster, der mehrere Jahre Vorsitzender der Schiedsstelle war. „Man spricht mit beiden Seiten, lotet Schmerzgrenzen aus und schaut, mit wem man eine Mehrheit findet.“

Nele Walther promoviert derzeit im Team von Stefan Huster zu der Frage, inwieweit die Schiedsstelle kriteriengeleitet angemessene Preise findet oder ob die Preise reine Verhandlungssache sind. Was genau der Charakter der Schiedsstellenentscheidung ist, ist derzeit eine ungelöste Frage. Aber davon hängen letztendlich die Maßstäbe für eine gerichtliche Kontrolle der Schiedsstellen-Entscheidungen ab.

Warum bestimmt Deutschland über den Preis in anderen Ländern?
Deutschland ist mit seinen ausgehandelten Preisen bislang sehr offen umgegangen, und andere europäische Länder orientieren sich in ihren Verhandlungen mit den Unternehmen daran. Wenn Deutschland also den Preis senkt, zieht das womöglich in 20 anderen Ländern auch den Preis runter.

Andere Länder halten die ausgehandelten Preise geheim, auch bei uns gibt es dazu jetzt eine Diskussion. Mehr Vertraulichkeit ist in Ländern mit einem staatlichen Gesundheitssystem aber einfacher als bei uns, wo es so viele verschiedene Kassen und private Leistungserbringer gibt.

Die US-Amerikaner sagen schon lange, dass sie das Gefühl haben, Forschung und Entwicklung für die ganze Welt zu zahlen. Und das wollen sie nicht mehr.

Wie sind denn die Preise in den USA, wo die Medikamente entwickelt werden?
Die Preise sind doppelt, manchmal zehnmal so hoch wie bei uns, weil es kein einheitliches Gesundheitssystem gibt und quasi jede Versicherung und jeder Arbeitgeber selbst mit den Unternehmen verhandelt. Die US-Amerikaner sagen schon lange, dass sie das Gefühl haben, Forschung und Entwicklung für die ganze Welt zu zahlen. Und das wollen sie nicht mehr.

Wie gehen die USA damit um?
Sie reagieren mit Zöllen, mit denen sie Druck ausüben wollen. Die USA haben zum Beispiel mit Großbritannien ein Abkommen verhandelt. Es besagt, dass die Briten ihre Arzneimittel zollfrei in die USA exportieren können, dafür aber ihre Arzneimittelpreise in Großbritannien um 25 Prozent anheben. Die Idee ist, die finanzielle Last für die Arzneimittelentwicklungskosten mehr nach Europa zu verlagern.

Man kann bereits beobachten, dass einige Unternehmen bei der Einführung ihrer Produkte in Europa zurückhaltend sind.

Wäre es denkbar, dass die Arzneimittelpreise in den USA sinken?
Ja, es steht ihm Raum, dass die Preise in den USA auf die Preise in Europa referenziert werden sollen. Dadurch würden Arzneimittel in den USA günstiger werden, was riesige Einbußen für die Unternehmen bedeuten würde. Die USA sind für sie mit Abstand der größte Markt. Dann hätte die Branche ein echtes Problem; Unternehmen könnten entscheiden, weniger Medikamente zu entwickeln, weil ihnen das finanzielle Risiko zu hoch ist. Oder sie gehen mit ihren Medikamenten in Europa gar nicht mehr oder verzögert auf den Markt, weil sie sich von den Europäern nicht die Preise in den USA verderben lassen wollen. Man kann bereits beobachten, dass einige Unternehmen bei der Einführung ihrer Produkte in Europa zurückhaltend sind.

Ist denn auch eine Lösung in Sicht?
Es gibt im Moment in Deutschland den sogenannten Pharma- und Medizintechnikdialog, in dem sich die Bundesregierung mit Pharmaunternehmen, Verbänden, Wissenschaft und weiteren Stakeholdern austauscht, wie man die Bedingungen für die Pharmaindustrie verbessern und die Preise für Arzneimittel künftig gestalten kann.

Neues Modell für die Preisfindung

Preise für neue Medikamente sollten deren Zusatznutzen im Vergleich zu bestehenden Therapien widerspiegeln. Da das Preisgefüge der Branche ins Wanken gerät (siehe Interview), spielen wirtschaftspolitische Interessen vermehrt eine Rolle, zum Beispiel wie man Anreize für die Pharmaindustrie setzen kann, neue Medikamente zu entwickeln und Forschungs- und Produktionsstandorte in Deutschland zu eröffnen.

Anna Büscher hat am Bochumer Institut für Sozial- und Gesundheitsrecht promoviert.

© RUB, Kramer

Dr. Anna Büscher hat in ihrer am Bochumer Institut für Sozial- und Gesundheitsrecht entstandenen Dissertation einen neuen Vorschlag für den Preisfindungsprozess erarbeitet. Dieser sieht zwei Ebenen vor: Auf der ersten Ebene wird wie bislang ein Preis erarbeitet, der sich am Zusatznutzen orientiert. Auf der zweiten Ebene haben politische Instanzen, etwa das Bundesministerium für Gesundheit, die Möglichkeit, Nachverhandlungen zu eröffnen. So ergibt sich ein weit größerer Entscheidungsspielraum, als es bisher der Fall ist. Das Bundesgesundheitsministerium könnte anders als aktuell zum Beispiel Arzneimittel aus der Versorgung ausschließen, Verordnungsbeschränkungen beschließen und auch außen- und industriepolitische Gründe einbeziehen.

* In der ursprünglichen Fassung des Textes stand, dass Stefan Huster fünf Jahre Vorsitzender der AMNOG-Schiedsstelle war. Diese Angabe wurde am 31.3.2026 um 10.50 Uhr korrigiert zu vier Jahre.

Veröffentlicht

Dienstag
31. März 2026
09:24 Uhr

Dieser Artikel wird am 1. Juni 2026 in Rubin 1/2026 erscheinen.

Teilen