Rektor Axel Schölmerich wendet sich an alle Mitglieder der RUB. © RUB, Marquard

Corona Offener Brief des Rektors an alle RUB-Mitglieder

Welche Auswirkungen die aktuellen Beschlüsse der Politik auf die Ruhr-Universität haben.

Liebe Mitglieder der Ruhr-Universität, liebe Studierende,

das Infektionsgeschehen hat in den vergangenen Tagen eine hohe Dynamik entwickelt. Die Bundeskanzlerin hat sich gemeinsam mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf verschärfte Maßnahmen geeinigt. Die Hochschulleitung möchte Sie daher darüber informieren, inwieweit die aktuelle Lage den Betrieb der Ruhr-Universität verändert:

Wir sind zuversichtlich, dass die bestehenden, vorausschauend geplanten Regelungen für den Betrieb der Ruhr-Universität und den Start des Wintersemesters auch in der jetzigen Situation ausreichen werden. Dennoch haben wir heute einige zusätzliche Regelungen zum Schutz der Gesundheit beschlossen und möchten zudem an einige wesentliche Regeln erinnern.

Fortsetzung des Hybridsemesters

Die Mischung aus Online- und Präsenzlehre kann wie geplant umgesetzt werden, insbesondere um den neuen Studierenden die so wichtige Aufnahme in die universitäre Gemeinschaft zu ermöglichen. Selbstverständlich gilt weiterhin die Maßgabe, dass die Fakultäten den bestehenden Lehrplan stets den aktuellen Erfordernissen anpassen, so dass auch geplante Präsenzveranstaltungen unter Umständen in digitaler Form angeboten werden müssen.

Ausweitung der Maskenpflicht

Es besteht ab sofort Maskenpflicht nicht nur in den Gebäuden, sondern auch draußen auf dem gesamten Campus. Für Lehrveranstaltungen gilt: Auch am Sitzplatz während der Lehrveranstaltungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Lehrenden dürfen auf eine Mund-Nasen-Bedeckung verzichten, wenn ein Mindestabstand von vier Metern zu den Studierenden eingehalten wird oder alternativ eine Plexiglasscheibe verwendet werden kann.

Neue Homeoffice-Regeln für Beschäftigte

Die bislang geltende Regel für die Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz wird bis auf Weiteres wie folgt und ab sofort ergänzt: Sofern die Arbeitsleistung vollständig erbracht wird, kann in Absprache mit den Vorgesetzten der Anteil der Arbeitszeit im Home-Office auch mehr als 50 Prozent betragen. Dienstbesprechungen und Gremiensitzungen sollten, wenn möglich, nicht in Präsenz, sondern digital durchgeführt werden.

Keine Freizeitangebote und geselligen Zusammenkünfte

Bis Ende November können alle freizeitorientierten Angebote und Veranstaltungen an der RUB, die nicht unmittelbar der Durchführung von Lehre und Forschung dienen, ab sofort nicht mehr stattfinden. Dazu zählen auch sämtliche Sport- und Kultur-Angebote der RUB.

Verantwortung auch in der Freizeit

Abschließend möchten wir daran erinnern, dass nicht nur das Verhalten auf dem Campus, sondern auch ein verantwortungsvolles Verhalten in der Freizeit entscheidend dazu beiträgt, die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen und weiterreichende Schließungen der Ruhr-Universität zu vermeiden. Wir möchten Sie daher bitten, vorsichtshalber auf Feiern, Sportarten mit Körperkontakt, Chor- oder Theaterproben oder sonstige nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte in Ihrer Freizeit möglichst zu verzichten.

Alle oben beschriebenen neuen Einschränkungen gelten zunächst bis zum 30. November 2020. Am kommenden Wochenende, also am 31. Oktober 2020, läuft die aktuelle Corona-Schutzverordnung für NRW aus und wird der Beschlusslage der Bundesländerkonferenz angepasst. Wir werden Sie fortlaufend über die Webseite der RUB und per Mail informieren, falls sich weitere Änderungen für den Betrieb der Ruhr-Universität Bochum ergeben.

Bleiben Sie gesund!

Herzlichst, Ihr Axel Schölmerich

Veröffentlicht

Donnerstag
29. Oktober 2020
09:17 Uhr

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