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Newsportal - Ruhr-Universität Bochum

  • Vielfältig und bunt ist die RUB – und sie hat sich der Charta der Vielfalt verpflichtet.
    © RUB, Marquard
  • Rektor Prof. Dr. Martin Paul nimmt für die Hochschulleitung Stellung – gemeinsam mit ...
    © RUB, Marquard
  • ... Prof. Dr. Isolde Karle, Prorektorin für Diversität, Inklusion und Talententwicklung.
    © RUB, Marquard
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Statement der Ruhr-Universität-Bochum

„Kopftuchverbot ist nicht mit den Werten der RUB vereinbar“

Das Rektorat der Ruhr-Universität Bochum distanziert sich ausdrücklich vom Kopftuchverbot am Marien Hospital in Herne und arbeitet mit dem Krankenhausträger an einer Lösung.

In einem Krankenhaus der St. Elisabeth Gruppe (SEG) – Katholische Kliniken Rhein-Ruhr musste Ende Januar 2022 eine Auszubildende ihr Praktikum abbrechen, weil sie während der Dienstzeit ein Kopftuch getragen hat. Auch wenn es sich dabei nicht um eine Studierende der Ruhr-Universität Bochum (RUB) gehandelt hat, protestieren Medizin-Studierende der RUB gegen das allgemeine Kopftuchverbot in der Klinikgruppe, zu der mit dem Marien Hospital Herne auch ein Haus gehört, das Teil des Universitätsklinikums der RUB ist.

Auch das Rektorat der RUB distanziert sich ausdrücklich von diesem Kopftuchverbot. Rektor Prof. Dr. Martin Paul und die Prorektorin für Diversität, Prof. Dr. Isolde Karle, sagen:

„Die Position der St. Elisabeth Gruppe – Katholische Kliniken Rhein-Ruhr in Bezug auf ein sogenanntes Kopftuchverbot ist nicht im Einklang mit den Werten der RUB. Unsere Universität hat sich mit der Charta der Vielfalt verpflichtet, einer Vielfalt von wissenschaftlichen Diskursen und weltanschaulichen Perspektiven Ausdruck zu verleihen. Sie betrachtet diese Diversität als Gewinn für die Universität und ihre akademische Gemeinschaft.

Die RUB ist bestrebt, Diskriminierung zu reduzieren und nach Möglichkeit zu verhindern – sowohl im Verhalten der Studierenden und Bediensteten als auch in der Kommunikation in Forschung und Lehre; sie erwartet dies auch von den mit der Universität durch Kooperationsverträge verbundenen Institutionen.“

Daher ist die RUB über die Vorgänge irritiert. Die Universitätsleitung ist dazu im Gespräch mit der SEG, um sicherzustellen, dass dort eine Unternehmenspolitik hinsichtlich Diversität und Inklusion umgesetzt wird, die mit den Werten und Regularien der RUB im Einklang ist.

„Aufgrund der bisherigen Kontakte sind wir zuversichtlich, dass hier in Kürze eine Lösung angeboten wird“, so Rektor Paul.

Das Universitätsklinikum

Das Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum (UK RUB) ist ein Verbund von insgesamt acht Universitätskliniken und anderen angegliederten Einrichtungen. Die RUB ist nicht selbst Trägerin der Unikliniken, sondern kooperiert dazu mit den jeweiligen Krankenhausträgern. Einer der Träger ist die St. Elisabeth Gruppe, zu der das Marien Hospital in Herne als Uniklinik gehört.

Bereits am 12. Juli 2021 forderte das Studierenden-Parlament der RUB mit einem Schreiben an die Leitung der SEG die Aufhebung des Kopftuchverbotes. Nach dem Vorfall im vergangenen Januar erneuerten die RUB-Studierenden ihren Protest mit einem Schreiben vom 27. Februar 2022.

Veröffentlicht
Dienstag
15. März 2022
14.23 Uhr
Von
Hubert Hundt
Jens Wylkop (jwy)
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