Aus Rücksichtnahme und Solidarität sollen alle weiterhin Maske tragen.
© RUB, Kramer

Empfehlung mit Nachdruck Wir tragen weiter Maske

Aus der Maskenpflicht wird eine dringende Empfehlung: Rücksichtnahme und gegenseitiger Schutz haben Priorität.

Nach dem Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung am 25. Mai 2022 passt die RUB ihre allgemeinen Corona-Regeln zum 1. Juni an: Es gilt dann die dringende Empfehlung an alle, in den Gebäuden der Universität weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine Vielzahl an Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten unterliegt aufgrund von Vorerkrankungen einem höheren Risiko, bei Ansteckung mit dem Coronavirus einen schweren Verlauf zu erleiden. Aus Rücksichtnahme und Solidarität zu Angehörigen von Risikogruppen, sogenannten vulnerablen Personen, ist der Infektionsschutz nach wie vor das oberste Gebot – ganz besonders in Lehrveranstaltungen.

„Tragen Sie bitte weiterhin freiwillig einen Mund-Nasen-Schutz“

Da die Pandemie noch nicht vorbei ist, sollten Veranstaltungen unter größtmöglicher Sicherheit und umfassendem Gesundheitsschutz stattfinden. Das Rektorat der RUB appelliert daher vor allem an die Studierenden: „Tragen Sie bitte weiterhin freiwillig einen Mund-Nasen-Schutz, um sich und andere zu schützen! Denken Sie dabei an sich, an Ihre Mitstudierenden und an Ihre Lehrenden. Wir alle freuen uns über mehr persönliche Kontakte auf dem Campus seit Beginn dieses Sommersemesters. Überall dort, wo wir Mindestabstände nicht einhalten können, helfen uns die Masken, das Risiko einer Ansteckung auf ein Minimum zu reduzieren. Lassen Sie uns alle das weitere Semester auf diese Art und Weise gestalten, um viele persönliche Kontakte bei gleichzeitig größtmöglicher Sicherheit – insbesondere für vulnerable Gruppen – zu  ermöglichen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Solidarität.“

Alle Fakultäten sind dazu angehalten, alternative Angebote für Studierende vorzuhalten, die zur vulnerablen Gruppe gehören. „Sollten Sie aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen können, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Fakultät, um eine passende Einzelfalllösung zu suchen“, rät die Prorektorin für Lehre und Studium, Prof. Dr. Kornelia Freitag, den Studierenden.

Wussten Sie schon, dass …

... die RUB ihren Beschäftigten auch weiterhin kostenlose FFP2-Masken sowie Selbsttests zur Verfügung stellt? „Die Schutzmaßnahmen, die wir als Arbeitgeber treffen können, bieten wir unvermindert an, auch wenn die Politik uns das nicht mehr vorschreibt“, so Kanzlerin Dr. Christina Reinhardt. „Drei wesentliche Schutzvorkehrungen im Alltag haben wir alle selbst in der Hand: Abstand, Lüften, Maske!“ Alle Tipps und Regelungen finden sich im RUB-internen Serviceportal (Login erforderlich).

Veröffentlicht

Dienstag
31. Mai 2022
16:31 Uhr

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