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Online und über zwei Tage
Die diesjährigen Wahlen zu den Fakultätsräten und zum Senat werden zum ersten Mal als Onlinewahlen durchgeführt. Die Wahl wird sich zudem erstmals über zwei Tage erstrecken: vom 13. Juni 2023 ab 9.30 Uhr (Öffnung des Wahlportals) bis 14. Juni, 24 Uhr (Schließung des Wahlportals).
Online-Wahlen sind ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung der akademischen Selbstverwaltung und erleichtern die Beteiligung, da die Wähler nicht auf dem Campus anwesend sein müssen, um ihre Stimme abzugeben. Um an der Online-Wahl teilzunehmen, sind eine gültige RUB-LoginID und das dazugehörige Passwort notwendig. Die RUB-LoginID wird dazu verwendet, die Identität der Wählerinnen und Wähler zu bestätigen und sicherzustellen, dass jeder Mensch nur einmal abstimmt. Weitere Informationen zur RUB-LoginID gibt es hier.
Studierende wählen jährlich
Die Wahl findet alle drei Jahre statt und ist eine wichtige Gelegenheit für die Mitglieder der Universitätsgemeinschaft, mit ihrer Stimme die Zukunft der Ruhr-Universität mitzugestalten. Da die Amtszeit der studentischen Mitglieder in Senat und Fakultätsrat nur ein Jahr beträgt, wählen die Studierenden – im Gegensatz zu den wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Beschäftigten sowie den Professorinnen und Professoren – ihre Gremienmitglieder jedes Jahr neu.
Weitere Informationen zur Wahl und zu den Kandidatinnen und Kandidaten werden in den kommenden Wochen auf der Webseite der Ruhr-Universität veröffentlicht.
7. Februar 2023
15.19 Uhr