Alle eingeschriebenen Studierenden können wählen gehen.  © RUB, Marquard

Hochschulpolitik Wahlen zum 57. Studierendenparlament

Vom 25. bis 29. November 2024 wird nicht nur das neue Studierendenparlament gewählt, sondern auch der Rat der studentischen Hilfskräfte. 

Alle eingeschriebenen Studierenden der Ruhr-Universität Bochum können zwischen dem 25. und 29. November 2024 ihre Vertreterinnen und Vertreter im Studierendenparlament und im Rat der studentischen Hilfskräfte wählen. Die Wahl wird vom Wahlausschuss des Studierendenparlaments organisiert.

Wahllokale sind an jedem Tag von 9.30 bis 16.30 Uhr geöffnet. Eine Übersicht zu den Wahllokalen gibt es in der Wahlbekanntmachung. Es ist möglich, das kurz vor der Wahl die Urnenbindung der jeweiligen Fächer noch aufgehoben wird, sodass eine Wahl an jedem Wahllokal möglich sein wird. Sollte das der Fall sein, wird es online angegeben.

 

Briefwahl beantragen

Die Briefwahl kann noch bis zum 21. November 2024 werden. Der Antrag dafür ist in Textform bei der Wahlleitung zu stellen, zum Beispiel per E-Mail oder oder per Webformular.

Folgende Angaben im Briefwahlantrag sind notwendig: 

  • den vollen Namen
  • die Matrikelnummer
  • die Adresse 
  • eine Kopie des Studierendenausweises oder eine Studienbescheinigung nebst einer Kopie eines amtlichen Ausweisdokumentes

Veröffentlicht

Dienstag
12. November 2024
09:17 Uhr

Teilen