Blick in den Senatssaal in der Universitätsverwaltung
Hochschulpolitik
Mitglieder des Senats und der Fakultätsräte werden gewählt
Alle Universitätsmitglieder können vom 15. bis 17. Juni abstimmen. Ab dem 27. April kann man Wahlvorschläge einreichen und die Wahlberechtigung überprüfen.
Die Mitglieder des Senats der Ruhr-Universität sowie aller 21 Fakultätsräte werden in diesem Jahr turnusgemäß neu gewählt: vom 15. bis 17. Juni 2026. Aufgerufen zur Wahl sind alle Universitätsmitglieder, aufgeteilt auf die vier Statusgruppen:
- Studierende
- Nichtwissenschaftliche Beschäftigte
- Wissenschaftliche Beschäftigte
- Professorinnen und Professoren
Diese vier Gruppen stellen auch die Mitglieder der genannten Gremien. Ab dem 27. April (und bis zum 11. Mai, 12 Uhr) kann man Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Das genaue Vorgehen dabei wird auf der entsprechenden Seite erklärt.
Die Wahlen finden dann vom 15. Juni, 12 Uhr, bis zum 17. Juni, 12 Uhr, statt. In dieser Zeit ist das Wahlportal geöffnet. Der Link wird allen wahlberechtigten Universitätsmitgliedern rechtzeitig an ihre RUB-E-Mail-Adresse zugeschickt. Zudem haben alle Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme während des Wahlzeitraums von 9 bis 15 Uhr an einem Laptop im Wahlbüro (UV 3/342) abzugeben.