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Newsportal - Ruhr-Universität Bochum

Porträt eines Mannes, etwa 65 Jahre alt
Mit neuem Amt: Thomas Feltes
© RUB, Marquard
Europarat

Bochumer Kriminologe in die Anti-Folter-Kommission berufen

Auch Häftlinge haben Rechte. Thomas Feltes kontrolliert fortan, ob sie in Europa auch eingehalten werden.

Seit Januar 2018 vertritt der Bochumer Kriminologe und Polizeiwissenschaftler Prof. Dr. Thomas Feltes Deutschland in der sogenannten Anti-Folter-Kommission des Europarates. Das europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, wie es vollständig heißt, besucht regelmäßig Hafteinrichtungen in den 47 Mitgliedsstaaten des Europarates.

Dabei wird geprüft, wie Menschen behandelt werden, denen die Freiheit entzogen ist. Beispiele für solche Einrichtungen sind Gefängnisse, Jugendhaftanstalten, Polizeireviere, Abschiebehafteinrichtungen und psychiatrische Kliniken.

Einstimmig vorgeschlagen

Thomas Feltes wurde einstimmig von allen Fraktionen des Bundestages für diese Aufgabe vorgeschlagen und von der Bundesregierung benannt. Gewählt wurde er durch das Ministerkomitee des Europarates. Die Mitglieder der Anti-Folter-Kommission sind aber unabhängig, sie repräsentieren nicht den Staat, für den sie gewählt worden sind.

Die Delegationen haben unbeschränkten Zugang zu Hafteinrichtungen, einschließlich des Rechts, sich innerhalb dieser Orte ungehindert zu bewegen. Sie befragen Personen, denen die Freiheit entzogen ist, ohne Zeugen und können sich mit jeder Person in Verbindung setzen, die sachdienliche Auskünfte geben kann. Nach jedem Besuch übermittelt die Kommission einen detaillierten Bericht an den betroffenen Staat.

Die regelmäßige Überprüfung von Hafteinrichtungen ist wichtig.

– Thomas Feltes

„Ich freue mich sehr auf diese Aufgabe und bin gespannt auf die besonderen Herausforderungen“, sagt Feltes, der bereits als wissenschaftlicher Experte für den Europarat vor allem im Bereich der Polizeireform tätig war und viele Länder in Osteuropa besucht hat. „Die regelmäßige Überprüfung von Hafteinrichtungen ist wichtig, um sicherzustellen, dass die dort untergebrachten Menschen, die in vielen Ländern kaum oder wenig rechtliche Unterstützung haben, vor Gewalt und Willkür geschützt werden“, so der Jurist.

Feltes, der seit 2005 den Masterstudiengang Kriminologie, Kriminalistik und Polizeiwissenschaft an der RUB leitet, wird seine in der neuen Funktion gewonnenen Erfahrungen in die Lehre einbringen. „Wir müssen auch in Deutschland das Bewusstsein dafür schärfen, dass Menschen hinter Gittern ebenso Anspruch auf Wahrung ihre Würde und ihrer Rechte haben, wie diejenigen, die in Freiheit leben“. Auch wenn Feltes bei Besuchen der Anti-Folter-Kommission im eigenen Land nicht dabei sein darf, so will er doch kritisch die Entwicklungen hierzulande begleiten.

Veröffentlicht
Mittwoch
17. Januar 2018
09.05 Uhr
Von
Arne Dessaul (ad)
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