Expertenkommission Für eine moderne Krankenhausversorgung
Der Bochumer Jurist Stefan Huster ist in eine Expertenkommission des Bundesgesundheitsministeriums berufen worden.
Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hat Anfang Mai 2022 eine neu einberufene Krankenhaus-Kommission vorgestellt. Expertinnen und Experten erarbeiten Reformempfehlungen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Mit seiner Expertise im Sozial- und Gesundheitsrecht gehört der RUB-Jurist Prof. Dr. Stefan Huster dem 16-köpfigen Gremium an.
Besetzt ist die Kommission mit 15 Expertinnen und Experten aus der Versorgung (Pflege und Medizin), der Ökonomie, der Rechtswissenschaft sowie mit einem an das Bundesgesundheitsministerium angebundenen Koordinator. Das Gremium wird Stellungnahmen zu einzelnen Fragen der Krankenhausversorgung erarbeiten. Die Empfehlungen sollen Grundlagen für Krankenhausreformen ab dem Jahr 2023 werden.