The election of the representative for severely disabled persons will take place on 7 November. © RUB, Marquard

Gremien Studierendenvertreter für Senat und Fakultätsräte wählen

Studierende können am 19. Juni ihre Stimme abgeben.

Jedes Jahr wählen Studierende ihre Vertreter für den Senat und die Fakultätsräte. Am 19. Juni 2018 ist es wieder soweit: Wahlberechtigte können dann von 9 bis 16.30 Uhr ihre Stimme in der jeweiligen Fakultät abgeben. Die genauen Wahlorte stehen in einer Übersicht auf der Webseite vom Dezernat 1.

Studierende, die keiner Fakultät angehören, wählen im Wahlbüro UV 3/366. Wissenschaftliche Mitarbeiter und Lehrkräfte für besondere Aufgaben sind für die Wahl der studentischen Vertreter nicht wahlberechtigt.

Briefwahl möglich

Wer es am 19. Juni nicht zur Wahlurne schafft, kann bis zum 15. Juni einen Briefwahlantrag einreichen. Zugang zum Antragsformular bekommen Studierende mit ihrer Login-ID.

Auf der Webseite vom Wahlbüro gibt es außerdem die aktuelle Wahlbekanntmachung und die Wahlvorschläge im Überblick.

Veröffentlicht

Dienstag
12. Juni 2018
14:25 Uhr

Von

Katharina Gregor

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