Die Rückmeldung ist fristgerecht, wenn der Sozialbeitrag rechtzeitig auf dem Konto der RUB eingegangen ist. © RUB, Marquard

Sozialbeitrag An die Rückmeldung denken

Alle Studierenden müssen sich bis zum 25. Februar für das Sommersemester 2022 rückmelden.

Am 17. Januar 2022 startet die Rückmeldefrist für das kommende Sommersemester 2022. Alle bereits eingeschriebenen Studierenden haben bis zum 25. Februar Zeit, sich rückzumelden. Dafür müssen sie den Sozialbeitrag in Höhe von 341,08 Euro fristgerecht überweisen. Für neue Studierende gelten andere Fristen, die sie bei ihrer Einschreibung erfahren.

So setzt sich der Sozialbeitrag zusammen
  • 15,62 Euro für die Studierendenschaft (Asta)
  • 1,50 Euro für die Nutzung des Fahrradverleihsystems Metropolradruhr
  • 110 Euro für das Akafö
  • 213,69 Euro für das Semesterticket

Wie bereits im Wintersemester entfällt der bisherige Beitrag von 1 Euro für die Theaterflat des Schauspielhauses Bochum. Die Theaterflat ist, je nach pandemischer Lage, aber weiterhin nutzbar.

Informationen für die Überweisung stehen im E-Campus bereit und müssen individuell abgerufen werden. Ein Lastschriftverfahren gibt es nicht.

Veröffentlicht

Dienstag
17. September 2024
08:40 Uhr

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