Stefan Huster gehört einem neuen Expertengremium des Bundesgesundheitsministeriums an. © Privat

Gefragter Experte RUB-Jurist verstärkt Ethikkommission

Der Bochumer Jurist Stefan Huster ist von der Bundesärztekammer in die Zentrale Ethikkommission berufen worden.

Besonders drängende ethische Fragestellungen der Medizin bearbeitet die Zentrale Ethikkommission, kurz ZEKO, der Bundesärztekammer. Ihre Stellungnahmen sind sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch die interessierte Öffentlichkeit relevant und tragen zur Entscheidungsfindung bei. Neu in die ZEKO berufen wurde der Bochumer Jurist und Experte für Sozial- und Gesundheitsrecht Prof. Dr. Stefan Huster. Er gehört dem Gremium in der kommenden, zehnten Amtsperiode bis 2025 an.

Die konstituierende Sitzung der „Zentralen Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten“ soll im März 2023 bei der Bundesärztekammer in Berlin stattfinden. Als multidisziplinär zusammengesetzte Kommission hat die ZEKO ihre Arbeit im Juli 1995 aufgenommen. Sie ist in ihrer Meinungsbildung und Entscheidungsfindung unabhängig und ihrem Statut gemäß der Werteordnung des Grundgesetzes und der ärztlichen Ethik verpflichtet.

Zur Person

Stefan Huster hat Philosophie und Rechtswissenschaft studiert und ist seit 2004 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie an der Juristischen Fakultät der RUB. Im Jahr 2018 hat die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina ihn zum Mitglied gewählt. Huster war Vorsitzender des Sachverständigenrats, der die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung bewertet hat. Seit Mai 2022 gehört er darüber hinaus einer von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach neu einberufenen Regierungskommission an, deren Mitglieder Reformempfehlungen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung erarbeiten.

Veröffentlicht

Donnerstag
10. November 2022
10:33 Uhr

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