Der Senat der Ruhr-Universität Bochum ist einer von zehn, die die Resolution verabschiedet haben.

© RUB, Marquard

Geplante Sparmaßnahme des Landes

Senate von zehn NRW-Universitäten warnen vor massiven Folgen

Resolution der Senate fordert Erhalt der Grundfinanzierung: Hochschulen als Investition in die Zukunft sichern!

Die Senate von zehn großen Universitäten in Nordrhein-Westfalen warnen in einer gemeinsamen Resolution eindringlich vor den Folgen der geplanten Kürzung der Hochschulgrundfinanzierung. Das Land plant, ab 2026 die Mittel jährlich um rund 150 Millionen Euro zu kürzen. Nach Einschätzung der Senate gefährdet dieser Einschnitt nachhaltig die Leistungsfähigkeit der Hochschulen in Forschung, Lehre und Transfer.

„Investitionen in Hochschulen sind Investitionen in die Zukunft – in die digitale Transformation, in eine nachhaltige Wirtschaft und in den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, heißt es in der Resolution. Bereits heute gehörten die Betreuungsrelationen in NRW zu den schlechtesten im Bundesvergleich. Weitere Einschnitte würden unweigerlich zu einer Verschlechterung der Studienbedingungen, einer Abnahme der Forschungsleistung und zu einem Verlust von Fachkräften führen.
Die Senate betonen die zentrale Rolle der Hochschulen: Sie qualifizieren hochrangiges Fachpersonal für Wirtschaft, Schulen, soziale Dienste und Kultur, tragen zur regionalen Innovationskraft bei und erhöhen die internationale Sichtbarkeit des Landes. Ein Abbau dieser Leistungen hätte gravierende Folgen – von steigenden Abbruchquoten über weniger Unternehmensgründungen bis hin zu sinkender Drittmitteleinwerbung.

„Mit den Kürzungen würde das Land Nordrhein-Westfalen nicht in die Zukunft investieren, sondern seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Attraktivität schwächen“, warnen die Senate. Stattdessen brauche es eine verlässliche Grundfinanzierung, die Hochschulen in die Lage versetzt, ihrer Verantwortung gerecht zu werden – von technologischen Innovationen bis zu Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen wie Polarisierung oder Fachkräftemangel.

Die Resolution wurde von den Senaten folgender Universitäten verabschiedet: RWTH Aachen, Universität Bielefeld, Ruhr-Universität Bochum, Technische Universität Dortmund, Universität Duisburg-Essen, FernUniversität in Hagen, Deutsche Sporthochschule Köln, Universität zu Köln, Universität Siegen, Bergische Universität Wuppertal. Die Senate bestehen aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der vier Gruppen Hochschullehrende, wissenschaftlich Beschäftigte, Beschäftigte in Technik und Verwaltung sowie Studierende. 

Pressekontakt

Prof. Dr. Jörg Bogumil
Vorsitzender des Senats der Ruhr-Universität Bochum
Tel.: +49 234 32 27805 / 28706 (Sekretariat)
E-Mail: joerg.bogumil@ruhr-uni-bochum.de

Resolution im Wortlaut

Gemeinsame Resolution von Senaten der Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen

Qualität in Forschung und Lehre als Investitionen in die Zukunft

Die Senate als quasi-parlamentarische Organe der Universitäten

  • stellen die zentrale Rolle der Hochschulen für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, ein hohes Bildungsniveau, den sozialen Zusammenhalt, die demokratische Stabilität sowie die kulturelle Kreativität und Vielfalt des Landes Nordrhein-Westfalens fest,
  • betonen, dass Investitionen in Hochschulen Investitionen in die Zukunft (z.B. Digitalisierung, sozial-ökologische Transformation) sind, die dazu beitragen, das Land Nordrhein-Westfalen auch jenseits ihres konkreten regionalen und internationalen Umfeldes wirtschaftlich, politisch, sozial und kulturell attraktiv zu gestalten,
  • verweisen auf den zentralen Beitrag der Hochschulen zur regionalen Entwicklung, indem sie Fachpersonal für z.B. Unternehmen, Schulen, Soziale Dienste etc. in Städten und Regionen auf hohem Niveau qualifizieren und damit die Innovativität und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und den sozialen Zusammenhalt erhöhen,
  • bemerken, dass Hochschulen wesentlich zur internationalen Sichtbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen und zur Vernetzung von jungen Menschen beitragen,
  • streichen heraus, dass an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen trotz einer im deutschen Ländervergleich schlechten Betreuungsquote eine hohe intrinsische Motivation von Lehrenden, Forschenden, Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung sowie Studierenden der Hochschulen besteht, ihren Beitrag zu den oben genannten Zielen zu leisten,
  • und befürchten, dass die geplante Kürzung der Grundfinanzierung in Höhe von jährlich 150 Mio. Euro ab dem Jahr 2026 den skizzierten Beitrag der Hochschulen sowie ihre im internationalen Wettbewerb demonstrierte Leistungsfähigkeit nachhaltig zu schädigen droht:

    1. Die Zahl an Mitarbeiter*innen in den Hochschulen, ob in Lehre, Forschung oder Verwaltung und Technik, müsste gekürzt werden.

    2. Bei Beibehaltung der Anzahl an Studienplätzen würde sich die Betreuungsrelation zwischen Professor*innen und Studierenden noch weiter verschlechtern. Die damit einhergehende abnehmende Qualität in der Lehre schlüge sich in den reduzierten Fähigkeiten der Hochschulabsolvent*innen nieder, aktuelle Herausforderungen zukunftsorientiert anzugehen. Weiterhin verschlechterte sich die Abschlussquote, da das jetzige Niveau an Betreuungsleistungen für Studierende nicht mehr aufrechterhalten werden könnte.

    3. Bei Verringerung der Anzahl an Studienplätzen stünde weniger qualifiziertes Fachpersonal den Städten und Regionen des Landes zur Verfügung. Der bereits bestehende Fachkräftemangel würde steigen. Auch kann von weniger Unternehmensgründungen und in dem Zusammenhang von weniger zusätzlichen Arbeitsplätzen ausgegangen werden.

    4. Durch die zu erwartende Reduktion der Haushaltsstellen stünden den Professor*innen weniger personelle wie zeitliche Ressourcen zu Verfügung, um Forschung betreiben und Drittmittel einwerben zu können. Auch die Unterstützung durch Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung könnte nicht mehr im bisherigen Umfang erfolgen, wodurch die skizzierte Situation weiter verschärft und die Konkurrenzfähigkeit der Hochschulen des Landes im nationalen und internationalen Vergleich beschädigt werden würde. Eine weitere Folge wären Mindereinnahmen durch weniger Drittmittelprojekte, worunter im Fall von Kooperationsprojekten auch Unternehmen und zivilgesellschaftliche Organisationen in den Städten und Regionen leiden würden.

    5. Die bisherige intrinsische Motivation bei gleichzeitig hohen Erwartungen an die Mitarbeitenden in den Hochschulen könnte abnehmen und damit deren Engagement in Forschung, Lehre sowie Technik und Verwaltung insgesamt. Auch hier entstünden nicht unerhebliche Folgekosten.

Die Senate erklären aus den genannten Gründen:

1. Die Hochschulen stehen in der gesellschaftlichen Verantwortung, Lösungen für drängende Probleme wie Ungleichheit und zunehmende gesellschaftliche Polarisierung zu entwickeln sowie technologische Innovationen für ein zukünftiges ökologisch nachhaltiges Wachstum zu erforschen. Durch die geplanten finanziellen Kürzungen könnten die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen dieser Verantwortung nicht mehr hinreichend gerecht werden. Statt in die Zukunft zu investieren, würden das Land Nordrhein-Westfalen und seine Regionen an wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Attraktivität verlieren.

2. Da sich der Senat der gesellschaftlichen Verantwortung der Hochschulen bewusst ist, ersucht er die Landesregierung, von der geplanten finanziellen Kürzung abzusehen und unterstützt mit Nachdruck die gemeinsame Erklärung der Landesrektorenkonferenz sowie der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen Leistungsfähige Universitäten als Garanten für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit NRWs.

Die Senate folgender Universitäten haben die Resolution verabschiedet:

  • RWTH Aachen
  • Universität Bielefeld
  • Ruhr-Universität Bochum
  • Technische Universität Dortmund
  • Universität Duisburg-Essen
  • FernUniversität in Hagen
  • Deutsche Sporthochschule Köln
  • Universität zu Köln
  • Universität Siegen
  • Bergische Universität Wuppertal

Veröffentlicht

Donnerstag
02. Oktober 2025
07:31 Uhr

Teilen