Das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts
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Verfassungsbeschwerde Ein wegweisendes Urteil aus Karlsruhe

Der Bochumer Kriminologe Thomas Feltes hat erfolgreich eine Verfassungsbeschwerde eingelegt – und damit in Karlsruhe ein Urteil erwirkt, das weitreichende Auswirkungen hat.

Verurteilungen, die im Ausland ergangen sind und bei denen Bedenken zur Rechtmäßigkeit bestehen, dürfen nicht pauschal ins deutsche Zentralregister eingetragen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Das Urteil ist wegweisend. Das Gericht folgt damit einer Verfassungsbeschwerde von Prof. Dr. Thomas Feltes, Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft der Ruhr-Universität Bochum (RUB).

Gegen menschenrechtliche Standards verstoßen

In einem konkreten Fall hatte Thomas Feltes einen Fußballfan von Borussia Dortmund vertreten. Ende 2010 war dieser nach dem Spiel seines Vereins in Sevilla in einem Schnellverfahren zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden – ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung. Nach Aussage der spanischen Behörden sollte diese Strafe nicht nach Deutschland übermittelt werden.

Trotz dieser Zusicherung der spanischen Behörden war die Strafe in Deutschland in das Bundeszentralregister eingetragen worden. Das Schnellverfahren verstieß außerdem gegen grundlegende menschenrechtliche Standards. Feltes ging dagegen auf dem behördlichen und gerichtlichen Rechtsweg vor und legte im Jahr 2012 seine Verfassungsbeschwerde ein.

Das Urteil hat erhebliche Bedeutung

Das Urteil wird nach Auffassung von Feltes auch über das konkrete Verfahren hinaus erhebliche Bedeutung haben. In Zukunft muss das Bundesamt für Justiz Eintragungen von Verurteilungen aus dem Ausland genauer prüfen. Feltes: „Dies kann zum Beispiel die Eintragung von Verurteilungen türkischer Gerichte, die gegen deutsche Staatsangehörige ergehen, betreffen. Hier müssen die Gerichte in der Türkei die in Deutschland üblichen Menschenrechtsstandards eingehalten haben. Sonst darf das Urteil nicht in das Bundeszentralregister eingetragen werden.“

Das Bundeszentralregister

Das Bundesamt für Justiz führt das Bundeszentralregister. Darin werden unter anderem strafgerichtliche Verurteilungen durch deutsche Gerichte eingetragen – und unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische strafrechtliche Verurteilungen gegen Deutsche. Über Eintragungen in das Register gibt beispielsweise das polizeiliche Führungszeugnis Auskunft. Das kann erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen haben, im Berufs- wie im Privatleben – beispielsweise bei Bewerbungen, Jobwechsel oder geplanten Reisen in bestimmte Länder. Nach Ablauf gesetzlich vorgegebener Fristen werden die Einträge im Zentralregister gelöscht.

Pressekontakt

Prof. Dr. Thomas Feltes
Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft
Juristische Fakultät
Ruhr-Universität Bochum
Tel.: 0234 32 28245 oder 0173 3170807
E-Mail: thomas.feltes@rub.de

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Von

Jens Wylkop

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