Tagung Wie es mit der Energiewende weitergeht
Das Institut für Berg- und Energierecht lässt Experten darüber diskutieren – auch im Hinblick auf das aktuelle Kriegsgeschehen.
Als ob es aufgrund fehlender Infrastruktur nicht schon genügend Probleme bei der Energiewende in Deutschland gebe! Der Ukrainekrieg zeigt zusätzliche Schwierigkeiten auf, beispielsweise die Abhängigkeit von russischem Erdgas, das neuerdings auch offiziell als Brückenenergie dienen soll. Mit diesen Themen beschäftigt sich die 25. Jahrestagung des Instituts für Berg- und Energierecht der RUB (IBE), „Entfesselung der Energiewende? Engpass Infrastruktur – gerade in Krisenzeiten!“. Sie findet am 4. April 2022 ganztägig statt: in Präsenz im RUB-Veranstaltungszentrum und als Online-Übertragung. Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind herzlich eingeladen.
Preisexplosionen ungeahnten Ausmaßes
Der Bundesregierung ist es laut Koalitionsvertrag 2021-2025 „Mission“, die Planung von Projekten der Energieinfrastruktur, insbesondere den Ausbau erneuerbarer Energien (EE), „drastisch zu beschleunigen“. Als Teil der dazu angekündigten Gesetzesinitiativen (Oster-, Sommerpaket) kursiert bereits ein Referentenentwurf mit Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten EE-Ausbau an Land und auf See, gedacht als „größte Beschleunigungsnovelle seit Bestehen des EEG“ mit dem Ziel einer klimaneutralen inländischen Stromerzeugung schon bis 2035 und eines 80-prozentigen EE-Anteil bereits bis 2030.
Buchstäblich „brandbeschleunigt“ sieht sich die Mission durch die Schockwellen, welche der brutal entflammte Krieg in der Ukraine speziell, unter anderem mit Preisexplosionen ungeahnten Ausmaßes, im hiesigen Energiesektor auslöste. Zwar soll in dieser Krisenlage „im Zweifel die Energieversorgungssicherheit wichtiger als der Klimaschutz“ sein (Robert Habeck). Der Bundesregierung gilt auch insoweit und angesichts bestehender Abhängigkeit von russischem Erdöl und -gas der Ausbau der Erneuerbaren als „wichtigster Schlüssel für Energie-Souveränität“ und als „Frage der nationalen und europäischen Sicherheit“.
Beschleunigte Bereitstellung von Infrastrukturen
Unterdessen ist es mit noch so drastischen Steigerungen des Einsatzes erneuerbarer Energien allein nicht getan. Dringend bedarf es zur Entfesselung der Energiewende ferner hinreichender Energieleitungen, -netze und -speicher, des Ausbaus von e-Ladestationen und Aufbaus einer Wasserstoffinfrastruktur sowie der digitalen Koordinierung des und der Beschaffung von (seltenen) Rohstoffen für das Gesamtsystem. Bekanntlich hapert es diesbezüglich noch gewaltig. Der genannte Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verweist zu allem auf „wesentliche Hemmnisse in anderen Bereichen (zum Beispiel Natur- und Artenschutzrecht)“ und auf dazu erst noch zu entwickelnde „gesonderte Gesetzgebungsverfahren“.
Hier setzt die 25. Jahrestagung des Instituts für Berg- und Energierecht an: In deutlich angespannter und vielschichtiger Gemengelage geht es darum, den Ordnungsrahmen für den Auf- und Ausbau von Energieinfrastrukturen aus allgemein planungsrechtlicher wie auch bereichsspezifischer Sicht auszuleuchten und Impulse für dessen Fortentwicklung zu vermitteln.
Folgende externen Experten nehmen teil, nachdem die Tagung von Prof. Dr. Johann-Christian Pielow vom Institut für Berg- und Energierecht eröffnet wird:
- Dr. Phillip Fest (NRW-Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie)
- Prof. Dr. Klaus-Joachim Grigoleit (Technische Universität Dortmund)
- Prof. Dr. Bernd Holznagel (Westfälische Wilhelms-Universität Münster)
- Prof. Dr. Norbert Kämper (Anwaltskanzlei Taylor Wessing)
- Prof. Dr. Walter Frenz (RWTH Aachen)
- Peter Franke (bis Mitte März 2022 Vizepräsident der Bundesnetzagentur)
- Dr. Markus Appel (Anwaltskanzlei Linklaters Berlin)
- Dr. Michael Neupert (Anwaltskanzlei Kümmerlein Essen)