Einmal im Semester ist der Sozialbeitrag fällig. © RUB, Marquard

Sozialbeitrag Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Rückmeldung

Mit diesen Informationen geht bei der Rückmeldung nichts schief.

Update vom 29.6.2021

Dieser Artikel ist nicht mehr in allen Punkten auf dem aktuellen Stand. Wir möchten darum auf die Seite Rückmeldung und Sozialbeitrag im Studiumsportal verweisen, die regelmäßig gepflegt wird.

Ursprüngliche Meldung

Damit es im nächsten Semester mit dem Studium weitergehen kann, ist eine Sache für Studierende besonders wichtig: die Rückmeldung. Das bedeutet auch, dass dann der Sozialbeitrag fällig ist. Die häufigsten Fragen und Antworten dazu gibt es hier:

Wie melde ich mich zurück?
Die Rückmeldung erfolgt, wenn der Sozialbeitrag für das nächste Semester auf dem Konto der Ruhr-Universität Bochum eingegangen ist. Man sollte lieber schon ein paar Werktage vor Fristende die Überweisung in Auftrag geben, denn je nach Geldinstitut kann es ein wenig dauern, bis der Betrag auf dem Konto auftaucht.*

Wann melde ich mich zurück?
Die Rückmeldung beginnt kurz vor Vorlesungsende eines jeden Semesters. Die genauen Fristen für die kommenden Semester stehen auf der Webseite des Studierendensekretariats.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Für alle, die zu spät überweisen, wird eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro berechnet.

Wie viel muss jeder Studierende bezahlen?
Von Semester zu Semester kann der Sozialbeitrag variieren. Den aktuellen Betrag veröffentlicht das Studierendensekretariat im Internet.

Wofür wird das Geld genau genutzt?
Es erhalten jeweils das Akademische Förderungswerk (Akafö) und die Studierendenschaft der RUB (Asta) einen Anteil. Außerdem bezahlen die Studierenden damit den Betrag für das Semesterticket inklusive NRW-Ticket. Dieser wird an den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) weitergeleitet.

Das Akafö bietet den Studierenden neben günstigen Preisen in den Cafeterien und in der Mensa zahlreiche Service- und Beratungsleistungen an. Außerdem betreibt es Studentenwohnheime.

Der Asta unterstützt mit seinem Anteil des Sozialbeitrages zum Beispiel studentische Initiativen, finanziert Fachschaftsprojekte und zahlt die Gehälter der Beschäftigten der Studierendenvertretung sowie Aufwandsentschädigungen an Referentinnen und Referenten. Außerdem sind im Anteil des Asta der Beitrag für den Fahrradverleih Nextbike und für die Schauspielhaus-Theaterflat enthalten.

Das Semesterticket nutze ich gar nicht. Warum muss ich trotzdem dafür bezahlen?
Das Semesterticket beruht auf dem Solidarprinzip. Nur weil alle Studierenden den Beitrag unabhängig von ihrer Nutzung zahlen, ist das Semesterticket im Vergleich zu anderen VRR-Angeboten vergleichsweise günstig. Den Preis handelt der Asta mit den Verkehrsbetrieben aus.

Ich brauche eine Studienbescheinigung für das nächste Semester. Wann kann ich diese abrufen?
Sobald der Betrag auf dem Konto der RUB eingegangen ist, können Studierende beispielsweise Studienbescheinigungen ausdrucken.*

Wann kann ich das NRW-Ticket ausdrucken?
Das NRW-Ticket wird etwa eine Woche vor Semesterbeginn, also Ende März oder September, freigeschaltet.

Ich beginne im nächsten Semester mein Studium an der RUB. Was muss ich beachten?
Wer zum nächsten Semester mit seinem Studium an der RUB anfängt, muss sich nicht an die Rückmeldefristen halten und bekommt alle notwendigen Informationen zum Sozialbeitrag direkt bei der Einschreibung mitgeteilt.

Was machen Studierende, die sich den Sozialbeitrag nicht leisten können?

Wenn sich abzeichnet, dass das Geld nicht ausreicht, sollten sich Studierende schnellstmöglich an die Sozialberatung der RUB oder des Asta wenden. Auch das Akafö bietet eine Beratung zur Studienfinanzierung an.

Warum ist der Sozialbeitrag an anderen Unis in NRW niedriger?

Von Universität zu Universität unterscheidet sich der Sozialbeitrag, weil die Studierendenwerke je nach Studierendenzahl unterschiedlich kalkulieren und die Studierendenvertretung zum Beispiel unterschiedlich mit den jeweiligen Verkehrsbetrieben zum Semesterticket verhandelt.

Das Akafö ist in Nordrhein-Westfalen nach Beitragszahlern das viertgrößte Studierendenwerk, nach Umsatzerlösen in den Gastronomieeinrichtungen sogar das Größte. Das Akafö bekommt zwar Geld vom Land, der Betrag hat sich in den letzten 20 Jahren allerdings nicht erhöht. Da es aber eine steigende Studierendenzahl gibt, reicht das Geld nicht aus und wird mit Beiträgen aus dem Sozialbeitrag ergänzt. Diese gleichen das fehlende Geld nicht aus, aber sorgen dafür, dass das Akafö die Preise in den Wohnheimen und in der Gastronomie niedrig halten kann.

Über die Höhe des Beitrags entscheiden im Akafö-Verwaltungsrat übrigens Hochschul- und Studierendenvertreter gemeinsam.Und den Vorsitz in diesem Gremium haben traditionell die Studierenden.

*In der ursprünglichen Textfassung hieß es, dass auch das Lastschriftverfahren für die Rückmeldung genutzt werden kann. Das Verfahren wird vorerst nicht mehr angeboten. Die Studienbescheinigungen können erst nach der Rückmeldung, also Überweisung des Sozialbeitrages, ausgedruckt werden. Diese Angabe wurde am 29. Januar 2018 um 11.20 Uhr korrigiert.

Unveröffentlicht

Von

Katharina Gregor

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